DS/1535/III
Mündliche Anfrage
1. Welche Förderprogramme werden vom Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg für Existenzgründer/ innen aus der Arbeitslosigkeit eingesetzt?
Folgende Existenzgründer-Förderprogramme werden für AlgII-Empfänger aus Friedrichshain- Kreuzberg seitens des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg (JC F-K) konkret angeboten:
- Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB III); mehrere/wechselnde Anbieter – Ausschreibung
- Existenzgründercoaching (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB III); Anbieter: iqconsult
- Ausschreibung
- Einstiegsgeldförderung (§ 16b SGB II); Einzel-fallförderung
- Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II), Einzelfall-förderung
Darüber hinaus:
- Beratung zur Möglichkeit der Inanspruchnahme des KfW-Gründercoaching Deutschland (Verfahren über KfW/Hausbank)
- Beratung zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Darlehen für Existenzgründer (EKH)durch die KfW (Verfahren über KfW/Hausbank)
2. Wie wird die Prüfung auf wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit nach § 16c Absatz 1 SGB II vorgenommen?
Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Arbeitsvermittler. Im Zusammenhang mit der Einschätzung des Kapitalbedarfs muss der Antragsteller die Tragfähigkeit seiner Geschäftsidee und eine Abschätzung des gesamten Finanzbedarfs darlegen.
Ferner wird geprüft, ob der Finanzbedarf über Hausbankkredite, KfW-Darlehen oder Mittel aus Landesprogrammen abdeckbar ist, da sowohl Zuschüsse als auch Darlehen nach § 16c SGB II nachrangig sind.
3. Wird das Programm Start:Chance für gründungswillige ALG II-Bezieher/innen bewilligt und nach welchen Kriterien?
Das Programm Start:Chance ist keine durch das JC F-K gefördertes Programm, entsprechend bedarf es auch keiner „Bewilligung“ im eigentlichen Sinne.
Nachfragen:
4. Ist ein Umstieg von einem Kurz-Coaching (z.B. durch IQ Consult) auf ein umfassenderes Existenzgründungsprogramm (z.B. Start:Chance durch ziz) bei der gegebenen Bereitschaft, einen Eigenanteil zu übernehmen, möglich?
Beim Existenzgründercoaching (siehe. Antwort zu Frage 1) handelt es sich nicht um „Kurz“- Coaching. Ein Umstieg auf ein anderes Programm ist somit grundsätzlich nicht möglich. Die freie Inanspruchnahme eines potentiellen Existenzgründers des Start:Chance-Programms ist nach Rücksprache mit den Arbeitsvermittler dann möglich, wenn diese im jeweiligen Einzelfall als zielführend angesehen wird. Der dort vorgesehene Eigenanteil wird durch das JC F-K jedoch nicht gefördert.
5. Wie kann der Wunsch und das Engagement der Gründungswilligen stärker – z.B. auch durch Darlehen und Zuschüsse nach § 16c Absatz 2 SGB II – berücksichtigt werden, um ihnen einen Einstieg in die Selbständigkeit zu ermöglichen?
Jeder realistische Wunsch in Verbindung mit einem ernsthaften Engagement von Gründungswilligen (ALG2-Empfänger aus Friedrichshain-Kreuzberg) wird durch das JC F-K mit den unter Antwort zu Frage 1 genannten Förderprogrammen und -produkten unterstützt. Die vorhandene Produktpalette wird als ausreichend angesehen.
Friedrichshain-Kreuzberg,den 27.11.09
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Rüdiger Brandt