SA/162/IV

Schriftliche Anfrage SA/162/IV

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. In welchen Schulen bzw. Schulgebäuden im Bezirk übersteigt die Fläche die Größenordnung, die der Schule aufgrund ihrer Schülerzahlen zustehen würde und um wie
viel jeweils? Bitte nach Schulen auflisten.

Es werden nur Standorte aufgeführt, die einen hohen Raumüberhang aufweisen und bei
denen ein Handlungsbedarf besteht. Der Anlage (Gesamtbilanzen) sind aber alle Standort zu entnehmen, die aktuell Überhänge aufweisen. Es gibt neben den aufgeführten Standorten noch weitere Standorte, die im Schuljahr 2012/2013 einen Raumüberhang aufweisen. Da aber bereits das Schuljahr 2013/14 angefangen
hat und für den mittelfristigen Zeitraum bei diesen Standorten eine Abnahme des
Raumüberhangs bereits ersichtlich ist, (z.B. durch das Anwachsen der Schülerzahl / oder
durch bereits geplante Nachnutzungen /Raumabgaben an andere Schulen), werden diese
nicht mit aufgeführt.

Folgende Standorte weisen aktuell (Schuljahr 2012/13) einen hohen Raumüberhang auf,
der mittelfristig – nach den bisherigen Erkenntnissen – bestehen bleibt:

Grundschulen – Kreuzberg
02G16 – Lenau-Grundschule: 14 – 19 Räume
02G26 – Lemgo-Grundschule: 14 – 17 Räume
02G27 – Hunsrück-Grundschule: 13 – 15 Räume
02G33 – Aziz-Nesin-Grundschule: 14 – 18 Räume
02G35 – Rosa-Parks-Grundschule: 13 – 15 Räume

Weiterführende Schulen – Kreuzberg
02K04 – Lina-Morgenstern-Schule: 00 – 18 Räume
02K08 – ISS, Skalitzer Straße: 00 – 05 Räume
02K09 – ISS, Graefestraße: 21 – 23 Räume

Hinweis zur Berechnung der „überzähligen Räume“:

Berechnungsgrundlage für die Kapazität eines Standortes (anrechenbaren Räume) ist das
geltende Musterraumprogramm der Senatsverwaltung. Die überzähligen Räume werden
ermittelt aus dem Verhältnis „Kapazität in Zügen“ zur „Belegung (Schülerzahl) in Zügen“.

2. Wie groß ist dabei der Anteil an nutzbaren freien Flächen und in welchem Zustand
befinden sie sich? Bitte nach Schulen auflisten.

3. Inwieweit handelt es sich bei den freien nutzbaren Flächen um einzelne Räume
bzw. ganze Flügel oder alleinstehende Gebäude? Bitte für die Standorte einzeln angeben.
4. Inwiefern können – ggf. durch Umzüge innerhalb der genannten Gebäude – aus nicht
zusammenhängenden Flächen zusammenhängende Räumlichkeiten geschaffen werden?
Inwiefern können durch Umzug bzw. Leerzug ganzer (auch kleinerer) Gebäude
bzw. Gebäudeabschnitte zusammenhängende Räumlichkeiten geschaffen werden?
Wie groß wäre der diesbezügliche Aufwand? Wie hoch wäre der Sanierungs- und Renovierungsbedarf? Bitte jeweils nach Schulen auflisten?

Erst im Zuge der Gegenüberstellung der Musterraumprogrammvorgaben (MRP) des jeweiligen Schultyps mit dem tatsächlichen Raumbestand (Raumerfassungsdatei, die der Bezirk erstellt) kann ermittelt werden, welche Flächen am jeweiligen Schulstandort überzählig sind und welche zu wenig vorhanden sind. Eine Gegenüberstellung von SOLL und IST liegt im Schulamt nur überschlägig und nur für einzelne Standorte vor. Dies erfolgte zuletzt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturprogramms II (Schaffung Mensa und Freizeiträume)

Da die Vorgaben MRP sich nahezu jährlich ändern, ist die Fortschreibung nur an ausgewählten Standorten möglich. Zudem entsprechen die Standorte oftmals den Vorgaben den MRPVorgaben zu 100 % und die Unterauslastung entsteht infolge einer Unterbelegung des jeweiligen Standortes, so dass nur im Bereich der Klassen- und Gruppenräume ein Überhang ermittelt werden kann.

Eine Auflistung nach einzelnen Räumen, ganzen freien Flügeln oder allein stehenden Gebäuden kann nicht erstellt werden. Nur im Fall der Lenau-Grundschule war ein Pavillon komplett frei, so dass dieser relativ unkompliziert der Leibniz-Schule übertragen werden konnte, die einen langfristigen Raumbedarf aufwies. Insgesamt ist davon auszugehen, dass an allen weiteren aufgeführten Standorten die freien Räume / Flächen über den gesamten Standort verteilt sind.

Im Ergebnis kommen für eine Vergabeplanung nur überzählige Klassen-, Gruppen und ggf. Freizeiträume in Betracht. Eine ausführliche Gegenüberstellung des SOLL mit dem IST erfolgt erst, wenn eine detaillierte Standortbetrachtung im Zuge der Umsetzung einer schulplanerischen bzw. schulorganisatorischen Maßnahme vorgenommen wird.
Weist eine Schule rechnerisch einen hohen räumlichen Überhang auf, werden diese überzähligen Räume durch die Schule in der Regel auch genutzt. Leerstand existiert vor Ort nicht.

Der Zustand der rechnerisch „freien Räume“ kann daher nicht standortkonkret eingeschätzt werden. Aufgabe des Schulamtes ist es nun, diese Nutzung im Hinblick auf die zustehenden Flächen laut Belegung und /oder Musterraumvorgaben zurückzuführen. Dazu ist es notwendig, dass die Schulen seitens des Schulamtes in diese  Optimierungsplanung eingeführt, gelenkt und begleitet werden.

Aktuell erfolgt diese Optimierungsplanung z.B. an der Lina-Morgenstern-Schule. Daher sei
am Beispiel dieser Schule der Optimierungsplanung dargestellt:

Das räumliche Problem der Lina-Morgenstern ist folgendes:

– Die Organisationsform dieser Gemeinschaftsschule ist lt. Projektvereinbarung vorgegeben und beträgt 4 Züge.
– Die Standortkapazität (ermittelt nach Anzahl der Räume) beträgt: 6 Züge
– Die Belegung des Standortes (ermittelt nach Anzahl der Schüler) beträgt: 4 Züge
– Demnach sind 2 Züge rechnerisch im Überhang (ca. 18 anrechenbare Räume)

Aufgabe Schulamtes:

-Reduzierung der Standortkapazität auf 4 Züge
-Ermittlung von ca. 10 – 15 Räumen, die „abgegeben„ werden können.

Folgende Arbeitsschritte sind zu durchlaufen:

1. Rechnerische Ermittlung des Raumüberhangs (Schulamt) Gegenüberstellung Soll – Ist
2. Erörterung des Ergebnisses mit der Schulleitung
3. Auftrag an die Schule zur Erstellung eines neuen Raumkonzeptes Die Einholung eines Schulkonferenzbeschlusses ist erforderlich.
4. Ermittlung des damit verbundenen baulichen Aufwandes

Dieser Arbeitsschritt ist bereits eine Hürde, denn dieser erfolgt ohne gesicherte Finanzierung für die Planung und vor allem für den Umbau. Die Einbeziehung des HochbauServices ist unabdingbar. Das vordringliche Ziel besteht grundsätzlich darin, eine etagenweise Abgabe von Räumen zu planen. Einzelräume innerhalb des Schulobjektes zu
vermieten ist nicht realistisch und für potentielle Nutzer nicht unbedingt interessant. Im
Hinblick auf potentielle Nutzer ist zudem zu klären, wie z.B. Nutzung der Sanitäreinrichtungen/ Zugänglichkeit / Abgeschlossenheit / Medientrennung erfolgt.

5. Erstellung Umzugsplanung (Schule und Schulamt)
6. Suche geeigneter Mieter, der zur Schule „passt“ (Flächenmanagement)
7. Abschluss Mietvertrag (Schulamt)
8. Aktualisierung der Raumbestandsdatei der Schule (Schulamt) Ausweisung der Fremdnutzung sowie der neuen Schulraumkapazität In der Fortschreibung Schulentwicklungsplan / Übermittlung der Daten an SenBJW

5. Welche pädagogischen Schwerpunkte / Profile bestehen in den genannten Schulen?

6. Welche Kooperationen zwischen diesen Schulen und externen Einrichtungen oder Trägern gibt es bereits und welche davon sind auf dem Gelände der Schulen angesiedelt?
Bitte nach Schulen auflisten?

Die pädagogischen Schwerpunkte werden bei der Suche nach einem Nutzer berücksichtigt.
Diese Frage wird bereits im Schritt 2 (Erörterung des Ergebnisses mit der Schulleitung) mit
der jeweiligen Schule detailliert behandelt. Die pädagogischen Schwerpunkte/Profile sowie die bestehenden Kooperationen mit externen Einrichten oder Träger sind im Internet veröffentlicht.

7. Nach welchem Konzept sind diese Nutzungen bisher vergeben worden? Bestehen
in den Schulen mit besonders viel Leerstand bereits Kooperationen mit Trägern / Einrichtungen, insbesondere um das pädagogische Profil der Schulen zu schärfen?
Wenn ja, welche und wie sieht diese aus? Bitte jeweils nach Schulen auflisten.

Die bisherige Vergabe von Räumen an Träger erfolgt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen. (Eine detaillierte Übersicht nach Schulen liegt dem Schulamt nicht vor, wurde aber bei Sen BZW angefragt.)

8. Mit welchem Anteil und mit welchem Betrag tragen die freien nutzbaren Flächen in
den genannten Schulen zu ihrem jeweiligen KLR-Defizit bei? Bitte jeweils nach Schulen auflisten.

9. In welcher Weise und in welcher Größenordnung würde sich eine Vergabe von freien
Schulflächen an externe Träger oder Einrichtungen auf das KLR-Ergebnis auswirken?

In den beigefügten Anlagen Nr. 2 bis 4 werden mögliche Auswirkungen von kostendeckenden Flächenabgaben auf die KLR-Ergebnisse der zzt. räumlich unterausgelasteten Schulstandorte und deren flächenmäßig zu entlastenden Produkte dargestellt. Hierbei wurde je Standort eine mögliche vermietbare Fläche ausgehend vom Mittelwert der überzähligen Räume, unter Heranziehung eines m²-Durchschnitts pro Raum und unter Berücksichtigung der Flächenproduktivität der Schule (Verhältnis der reinen Nutzfläche zur Bruttogeschoßfläche) gebildet.

Die für das jeweils untersuchte Produkt entstandenen erweiterten Teilkosten (maßgeblich
zur Ermittlung des KLR-Ergebnisses) wurden um den der verringerten Fläche entsprechenden Betrag gemindert, was jeweils zu einer Entlastung bzw. Verbesserung des KLRErgebnisses führt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat

Anlage:
1. Übersicht Gesamtbilanzen Schulen OT Kreuzberg
2. Betrachtung Bereitstellung von Ganztagsschulplätzen
3. Betrachtung Bereitstellung von Grundschulplätzen
4. Betrachtung Bereitstellung von Schulplätzen für ISS

Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.11.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Jonas Schemmel

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