DS/1393/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Projekte/Projektplanungen sind bisher im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg nach Paragraf 16 f (Freie Förderung) des Sozialgesetzbuches II vorgesehen?

2. Reichen Umfang und Qualität dieser Projektplanungen aus, um die in 2009 vorgesehenen 4% des Eingliederungstitels auszuschöpfen, so dass sie in den Folgejahren in Richtung der zulässigen 10% des EGT ansteigen können?

3. Gibt es mittlerweile eine Arbeitshilfe zur Freien Förderung vom BMAS oder der Bundesagentur für Arbeit und wird diese der BVV bzw. dem Ausschuss für Beschäftigung und Jobcenter zur Kenntnis gegeben?

Nachfragen:

1. Falls es noch keine Arbeitshilfe geben sollte:

Ist geplant, ersatzweise eine eigene Arbeitsanleitung o.ä. zu erstellen wie sie z.B. von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II „team.arbeit-hamburg“ schon seit Anfang Februar des Jahres vorliegt?

2. Inwieweit werden und können bisher durch das auslaufende swL (sonstige weitere Leistungen) oder andere auslaufende Instrumente geförderte Eingliederungsmaßnahmen mit Hilfe der Freien Förderung weiter gefördert werden?

Herr Mildner-Spindler:

Zu 1:

Neben kleineren Projekten für Jugendliche sind derzeit u.a. folgende Projekte in der konkreten Planung bzw. Umsetzung:

Ein Coatchingprojekt für Selbstständige, welchen seit längerer zeit , mindestens seit einem Jahr nicht gelingt, ihre Hilfebedürftigkeit aus der selbstständigen Tätigkeit deutlich zu reduzieren oder zu beenden.

2. Ein Einzelcoutching vorerst nur für ältere BewerberInnen ab 48 Jahre bei Bewerbungen auf versicherungspflichtige Stellenangebot individuelle Einzelleistungen.

Das freiwillige Unterstützungscoutching beinhaltet den kompletten Bewerbungsprozess bis zum Vorstellungsgespräch und kann den Bewerber bis zum Ende der Probezeit begleiten und als 3. Projekt will ich hier vorstellen zur individuellen Förderung zur beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund.

Diese Maßnahmen beginnen zu unterschiedlichen Zeiten, noch im Verlaufe von 2009 bzw. 2010. Das ist keine abschließende Aufzählung, weitere Ideen werden z.z. geprüft. Oder sind noch in einem frühen Entwicklungsstadium, sodass sie noch nicht näher beschrieben werden können.

Zu 2:

Für die größeren Projekte Selbstständige und Migranten wird derzeit die konkrete Finanzierung geklärt. Es geht um Vergabe und Zuwendungsmöglichkeiten der Kofinanzierung. In diesem Sinne kann erst nach dieser Entscheidung bzw. im Ergebnis der Vergabeverfahren die tatsächliche Mittelbindung dargestellt werden.

Ausheutiger Sicht ist es jedoch absehbar, dass die Auslastung des Eingliederungstitels mit maximal 10% so wie vorgesehen über die Einzelleistungen bereits im kommenden Jahr möglich sein kann, aber nicht sein muss.

Zu 3:

Nein, es gibt eine solche Arbeitshilfe des …noch nicht. Es gibt jedoch eine enstpr. Erklärung vom 15.6.2009 des ..und der zuständigen Länderminister, die hier umfangreiche Hinweise zur Handhabung der § 45, 46 SGB III und § 16 SGB II beschreiben. Diese Handhabung kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinaus gehende Arbeitshilfe wird derzeitig nicht erwartet und ist bezüglich der differenzierten Darstellung der 3 Förderinstrumente aus Sicht des Jobcenters auch nicht erforderlich.

Damit erübrigt sich die Beantwortung der Frage 3. die Beantwortung der 1. Nachfrage.

Zur 2. Nachfrage:

Ausgelaufene SWL Leistungen und Maßnahmen konnten in gr0ßen Teilen über die neuen Instrumente realisiert werden. So enthält der § 45 SGB III Vermittlungsbudget eine Reihe von Möglichkeiten. Ferner wurden die bestehende Fördermaßnahme für Existenzgründer von ehemals § 16/2 SGB II in die Förderung gemäß § 46 SGB III umgewandelt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.07.09

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Rüdiger Brandt