Was der NSA-Whistleblower Edward Snowden vor nun fast einem Jahr auf den Tisch gelegt hat, ist ein unfassbares Bild über den Zustand unserer Demokratien.

Nur gemeinsam mit den europäischen Partnern wird es gelingen, Rechtsstaat und Demokratie in das digitale Zeitalter zu übertragen. Es braucht eine digitale Unabhängigkeitserklärung all derer, die Selbstbestimmung und Menschenwürde zum Grundsatz des Netzes machen wollen. Die Datenschutzgrundverordnung der EU wäre dazu ein erster Schritt.

 

Das freie Netz ist Vergangenheit. Mittlerweile nehmen Staaten und Konzerne das Internet für ihre Zweckeunverblümt in Beschlag. In Europa wurde die digitale Revolution derweil verschlafen, vor allem weil die EU-Staaten alle für sich ihr eigenes Süppchen kochten. Gerade Deutschland tritt auf die Bremse, wenn es darum geht, europaweit Regeln für den digitalen Raum zu finden. Stattdessen wurden lieber relativ bescheidene Summen in die Entwicklung der hiesigen Internetwirtschaft investiert.

 

Selbstbestimmung für die Bürger

 

Es muss eine digitale Unabhängigkeitserklärung her, die den Geltungsanspruch von Rechtsstaat, Bürgerrechten und Demokratie auch in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung erhebt. Eine digitale Unabhängigkeitserklärung, die den Bürgern und Verbrauchern ihre Kontrolle und Selbstbestimmung nach europäischem Vorbild zurückgibt und gleichzeitig den europäischen Unternehmen eine gleichberechtigte Chance im digitalen Markt einräumt. Genau dies will die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union erreichen. Ein gemeinsamer digitaler Markt, der allen zu gleichen Chancen offensteht und verbindliche, hohe Standards für die Bürger und Verbraucher mit sich bringt. Dabei geht es nicht um Abschottung oder Einschränkung, es geht darum, ein offenes Spielfeld zu schaffen, in dem verlässliche Regeln für alle gelten, ganz gleich, wo die betroffenen Unternehmen, Behörden, Bürger und Verbraucher herkommen.

 

Es ist ein großer Erfolg, dass das Europäische Parlament mit den Stimmen aller Fraktionen deutlich Position bezogen hat für einen einheitlichen EU-Datenschutz. Umso enttäuschender ist es, dass die Staats- und Regierungschefs und allen voran Angela Merkel ihren Worten bezüglich der Notwendigkeit europäischer Datenschutzregeln keine Taten folgen lassen. Damit wird die Europawahl am 25. Mai auch eine Grundsatzentscheidung über die EU-Datenschutzgrundverordnung, um die europäischen Standards für Datenschutz und Verbraucherrechte zu verteidigen.

 

Jan Philipp Albrecht (31) ist innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die EU-Datenschutzgrundverordnung.