SA/203/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Bezirkes durch die Vermietung bzw.
Verpachtung von öffentlichem Straßenland durch „Herausstellen von Tischen und
Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken“?

Im Jahr 2013 betrugen die Einnahmen 299.021,00 € Sondernutzungsgebühren und
158.865,00 € Gebühren nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Herausstellen
von Tischen und Stühlen zu Schankzwecken.

2. Welche Einnahmen werden durch das „Herausstellen von Stehtischen“ erzielt?

Im Jahr 2013 betrugen die Einnahmen 1.700,00 EUR Sondernutzungsgebühren und 980,00 EUR Gebühren nach der StVO für das Herausstellen von Stehtischen.

3. Welche Wertstufen werden laut Gebührenverzeichnis berechnet?

Gemäß der Anlage 2 der Sondernutzungsgebührenverordnung können bei einigen Straßen
die Wertstufen II oder III zur Anwendung kommen. Beim Großteil der Straßen kommt die
Wertstufe IV zur Anwendung.

4. Wie kommt es zur Einteilung der Straßen in die verschiedenen Wertstufen und wer
nimmt diese vor?

Die Festlegung erfolgt auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans Zentren und Einzelhandel durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz.

5. Kann der Bezirk eine Einstufung in eine höhere Wertstufe veranlassen?

Dies müsste über eine neue Einstufung der Straße im Stadtentwicklungsamt erfolgen. Hierbei spielen diverse Gremien und auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle.

6. Nach welchem Verfahren werden die anfallenden Verwaltungsgebühren für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis festgelegt?

Die Verwaltungsgebühren sind eindeutig in der Gebührenordnung zur StVO geregelt. Hierbei spielen in diesem Fall die Nutzungsfläche und auch der Zeitraum eine Rolle.

7. Kann der Bezirk zweckgebundene Abgaben bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen erheben, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Bearbeitung des Antrags zusammenhängen?

Grundsätzlich sind nur die beiden genannten Gebührenordnungen relevant. Inwieweit andere Abgaben erhoben werden könnten, müsste juristisch bewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 12.06.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Werner Hirschmüller

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