SA/042/IV

Schriftliche Anfrage

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Sind dem Bezirksamt die verstärkten Beschwerden aus dem Ortsteil Friedrichshain (v.a. Colbestraße, Mainzer Straße, Proskauer Straße, Gärtnerstraße) über die starken Verschmutzungen des Straßenlandes mit Hundekot bekannt?

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Verschmutzung mit Hundekot im Ortsteil Friedrichshain eine größere Problematik darstellt.

2. Falls ja, hat das Bezirksamt diese Beschwerden an die BSR weitergegeben, um eine häufigere Reinigung der Straßen zu erreichen?

Sobald dem hierfür zuständigen Ordnungsamt eine Beschwerde über konkrete Verschmutzungen vorliegt, d.h. wenn nicht nur allgemein die Hundekotproblematik beklagt wird, wird die BSR bezüglich eines Sondereinsatzes des Hundekotmobils zur Reinigung der betreffenden Straße angeschrieben.

3. Welche Möglichkeiten hat das Ordnungsamt, um in diesem Gebiet durch verstärkte Kontrollen, eine Verbesserung der Situation zu erreichen?

Die Möglichkeiten des uniformierten Außendienstes sind bei dieser Problematik beschränkt. Die Dienstkleidung ist von weitem erkennbar, so dass die HundehalterInnen widerwillig den Hundekot aufnehmen, oder – was häufig beobachtet wird – den Hund schnell weiter oder um die nächste Häuserecke zerren, so dass keine Feststellungen hinsichtlich möglicher Sanktionen getroffen werden können.

Da der Allgemeine Ordnungsdienst seine Bestreifung nicht in zivil durchführen darf, besteht derzeit die Überlegung, auch Kräfte des Innendienstes für dieses spezielle Thema einzusetzen. Es bedarf dazu organisatorischer Festlegungen. Jedoch sollen diese Überlegungen möglichst in den nächsten Wochen in die Praxis umgesetzt werden.

Bisher erfolgt in den seltensten Fällen eine Reaktion der HundehalterInnen, wenn Mitbürgerinnen und Mitbürger diese auf die Nichtbeseitigung des Hundekots ansprechen. Wenn jedoch die Gefahr besteht, dass die Ansprache von einer Innendienstmitarbeiterin oder einem Innendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes erfolgt, die/der bei Nichtbeseitigung eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen kann, dann sollte sich das Verhalten der HundehalterInnen langsam ändern.

4. Wie viele Bußgelder wurden im vergangen Jahr gegen HundehalterInnen wegen der Nichtbeseitigung von Hundekot verhängt?

Eine diesbezügliche Statistik wird nicht geführt. Als Erfahrungswert zeigt sich jedoch über die letzten Jahre, das pro Monat etwas 1-2 Verstöße festgestellt werden können.

Ergänzende Information:

In unserem Bezirk beträgt die Bußgeldhöhe bei Nichtbeseitigung von Hundekot 250 €. Diese Summe ist auch vom Amtsgericht bestätigt und für angemessen betrachtet worden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers

Fragesteller: Florian Schärdel

Bündnis 90/Die Grünen

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.05.2012