Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 09. August 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2007) und Antwort (Drucksache 16/11099)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1.: Zu welchen Uhrzeiten werden die üblichen Kontrollen zur Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen zum Jugendschutz im Berliner Gastgewerbe und in der Berliner Clubszene durchgeführt (insbesondere § 4 Gaststätten und § 9 Alkoholische Getränke)? (bitte untergliedern nach den einzelnen Behörden, die die Kontrollen durchführen)

Zu 1.: Die üblichen Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Berliner Gastgewerbe und in Berliner Clubs werden zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zeiten durchgeführt:


Amt/Behörde Uhrzeiten der Kontrollen
Jugendämter gemeinsam mit Polizeieinsatzkräften Zwischen 12.00 Uhr und 04.00 Uhr
Ordnungsämter im Rahmen der Streifentätigkeit Zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr
Gewerbeaufsicht LKA (LKA 25) Zwischen 09.00 Uhr und 03.00 Uhr

2.: Wie viele Kontrollen wurden durch die Ordnungsämter seit Jahresbeginn zu Abend- und Nachtzeiten durchgeführt (bitte nach Bezirken und nach Wochentagen untergliedern)?

Zu 2.: Die Ordnungsämter führen im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auch Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durch. Eine Bezifferung dieser Kontrollen ist nicht möglich. Speziell zum Thema Jugendschutz und Alkoholmissbrauchsprävention durchgeführte Kontrollen im öffentlichen Raum (Plätze/Parks) erfolgen im Rahmen gemeinsamer Einsätze mit den Polizei-Abschnitten an exponierten Orten: Die gewünschte Differenzierung liegt hier nicht vor.

3.: Finden Überprüfungen in den Nächten Fr./Sa. Und Sa./So. statt? Wenn ja, wie viele waren das in den vergangenen drei Jahren (bitte auch nach Bezirken untergliedern)? Wenn nein, warum nicht?

Zu 3.: Das LKA 25 – auch in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern – kontrolliert zu den allgemeinen Öffnungs-zeiten sowie bei besonderen Veranstaltungen, d. h. so-wohl in der Woche als auch am Wochenende. Statistische Aussagen über die Gesamtzahl der Einsätze der letzten 3 Jahre können nicht getroffen werden.

Kontrollen durch die bezirklichen Ordnungsämter in den Nachtstunden werden wegen der bestehenden Rah-menarbeitszeit (6.00 – 22.00) derzeit nicht durchgeführt.

4.: Sollen zukünftig die Kontrollen auch zu den bekannten „Partyzeiten“ der Jugendlichen (insbesondere in den Nächten Fr./Sa. und Sa./So. ab 22 Uhr und in den Schulferien) durchgeführt werden, und bis zu welchem Zeitpunkt wird dies möglich sein?

Zu 4.: In der Vergangenheit wurden bereits Kontrollen zum Jugendschutz sowohl in der Woche als auch am Wochenende und hier auch zu den so genannten „Partyzeiten“ (Nächte Fr./Sa. und Sa./So.) von den jeweiligen Behörden durchgeführt. Dies wird auch in der Zukunft fortgeführt.

5. Teilt der Senat die Auffassung, dass Kontrollen zur Einhaltung des JuSchG, insbesondere zum Ausschank von alkoholischen Getränken, zielgerichteter, also vermehrt in den Schulferien und an den Wochenenden, durchzuführen sind?

Zu 5.: Der Senat hält die bisher durchgeführten Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes für zielgerichtet, da diese sowohl in der Woche als auch an den Wochenenden unabhängig von der Schulferienzeit durchgeführt werden. Zielgerichtete Kontrollen werden auch weiterhin stattfinden. Es ist vorgesehen, durch eine verbesserte Koordination der betroffenen Behörden, diese weiter zu optimieren.

Berlin, den 14. September 2007

D r . Ehrhart Körting

Senator für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Septemb. 2007)