DS/0435/IV

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Vorfahrtsregelungen in der Zossener Straße zwischen Blücherstraße und Gneisenaustraße aufzuheben.

Begründung:

Die Zossener Straße ist in diesem Abschnitt eine Tempo 30 Zone in der eine Vorfahrtsregelung nicht zulässig ist. Die Aufhebung dieser Regelung würde dazu beitragen die Geschwindigkeit in der Straße zu reduzieren und Durchgangsverkehr heraushalten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.10.12

Bündnis 90/Die Grünen

Antragsteller: Manuel Sahib