DS/0680/IV

Mündliche Anfrage



Beantwortung: Frau Herrmann

1. Ist dem Bezirksamt bekannt wie viele Einrichtungen der Kindertagesbetreuung aufgrund zu hoher Mieten geschlossen werden mussten oder vor dem Aus stehen?

Zur Zeit sind uns vier Einrichtungen bekannt, die aufgrund von Mieterhöhungen vor einer Schließung standen oder aktuell stehen.

2. Welche Auswirkungen haben die steigenden Mieten auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung im Bezirk?

Steigende Mieten behindern den Platzausbau oder des Platzes, Sie wissen, wir werden das im Jugendhilfeausschutz noch mal diskutieren, das hat wieder vierstellige Größenordnungen, bloß müssen wir dann auch noch bei Schließung zusätzlich die dann wegfallenden Plätze woanders unterbringen Bei Neugründungen haben wir ebenfalls das Problem, dass Räume nicht mehr
bezahlbar sind.

Das trifft ganz besonders auf Kinderläden zu, die so gut wie überhaupt gar keine Räume mehr finden, die bezahlbar sind und aber auch auf Tagesgroßpflegen haben wir ein analoges Problem. Ich möchte dazu sagen, das Kostenblatt, das Kostenblatt Kita hat ein Pauschalmietpreis, der allerdings so weit überholt ist, dass er mit den realistischen Mietpreisentwicklungen in den Innenstädten nichts mehr zu tun hat. So ist z.B. in der Region I, nördliches
Kreuzberg 61, mittelfristig der Bestand einer Kita mit rd. 80 Plätzen aufgrund einer angekündigten Mieterhöhung gefährdet.

Gleichzeitig hat diese Region aber die höchste Priorität für den Platzausbau. Wir haben da bis 2020 einen zusätzlichen Platzbedarf von rd. 700 Plätzen. Das heißt also, neben der Erweiterung des Platzangebots müssen hier also auch noch Anstrengungen zur Kompensation des Platzwegfalls geschaffen werden.
Auch Neugründer, die Räume anmieten wollen, berichten, dass geeignete Objekte wegen zu hoher Kosten nicht angemietet werden können.

3. Was hat das Bezirksamt unternommen oder welche Möglichkeiten gibt es um die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor Mietwucher zu schützen und den Weiterbetrieb der Einrichtungen zu ermöglichen?

Der Bezirk hat nur sehr wenige Möglichkeiten einzugreifen. Wir haben in der Vergangenheit sowohl das Jugendamt gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister Dr. Schulz immer wieder versucht, auf einzelne Vermieter Einfluss zu nehmen, indem wir Briefe geschrieben haben, um noch mal deutlich zu machen, dass wir Kita-Plätze brauchen, was der Wegfall bedeutet, vor allem auch für die Familien und für die Eltern. Letztendlich haben wir aber überhaupt keine Sanktionsmöglichkeit.

Das obliegt dem Vermieter, ob er sich unseren Bitten sozusagen anschließt und die Mieterhöhung aussetzt oder nicht und wir konnten bisher nur an einer einzigen Kita erfolgreich vermitteln. In Appellen an die Vermieter, die infrastrukturelle Entwicklung der Region und familienpolitischen Zielsetzungen zu unterstützen, versuchen wir im Einzelfall, auf die Mietverhandlung Einfluss zu
nehmen. Das ist bislang bei einer Kita erfolgreich gewesen.

4. Erfolgen bei Auflagen in städtebaulichen Verträgen neben der Pflicht zur Errichtung von Kindertagesstätten auch Vorgaben zu einer späteren Miethöhe, wenn ja welche, wenn nein, warum nicht?

Ja, im Rahmen Städtebaulicher Verträge und im Durchführungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag wird die Art der Nutzungsüberlassung vertraglich vereinbart. Die Überlassung erfolgt entgeltfrei. Dabei wurden im Bezirk in Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben bislang folgende Varianten praktiziert bzw. sind angestrebt:

a) Übertragung des Grundstücks und der Kindertagesstätte in das Eigentum des Bezirkes, konkret in das Fachvermögen des Jugendamtes. Das Jugendamt wählt dann im Rahmen eines Auswahlverfahrens gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss einen Träger aus, der dann an diesem Standort eine Kita betreibt. Das ist gemäß der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen nach RV Tag § 9 „…dem Träger zur entgeltfreien Nutzung im Rahmen eines Nutzungsvertrages sind die Räume zu überlassen. Der Träger übernimmt dabei all die Verpflichtungen, die ihm als Eigentümer des Gebäudes oder Grundstücks obliegen würden.“

Diese Form der Übereignung ist im Rahmen von Wohnungsbauvorhaben möglich, wenn für die Kindertagesstätte ein eigenes Grundstück zur Verfügung steht. Im Rahmen des Wohnungsbauvorhabens TRIADE (Möckernstraße /Hallesche Str. /Stresemannstr.) ist im Städtebaulichen Vertrag eine solche Variante festgeschrieben.

b) Kann eine Einrichtung nur im Wohngebäude errichtet werden, z.B. weil aufgrund der Größe der Kita ein eigenständiger Bau nicht sinnvoll ist bzw. der Bebauungsplan für ein Wohnungsbauvorhaben keinen eigenen Kitastandort zulässt, erfolgt die Überlassung der Kindertagesstätte und der dazugehörigen Freifläche im Rahmen eines zweckgebundenen Nießbrauchrechts.

Der Träger des Wohnungsbauvorhabens überlässt die Einrichtung und die dazugehörige Freifläche dem Bezirk / dem Jugendamt entgeltfrei. Das Jugendamt überlässt den Betrieb der Einrichtung einem von ihm ausgewählten Träger. Dem Träger wird die Einrichtung, wie eben dargestellt, gemäß RV Tag § 9 (1) überlassen. Er trägt …, der Träger trägt die Betriebskosten und die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, so was Ähnliches …, also ist das sog. Wohngeld.

Diese Form der Überlassung wurde für Einrichtungen der Tagesbetreuung im Rahmen der Wohnungsbauvorhaben Flottwellstraße bereits vertraglich vereinbart. Unabhängig von Städtebaulichen Verträgen hat der Bezirk dem Liegenschaftsfonds für vier ausgewählte und geeignete Grundstücke mitgeteilt, dass bei der Veräußerung zu gewährleisten ist, dass Infrastrukturbedarfe für Tagesbetreuung an diesen Standorten bei einer Bebauung gesichert werden müssen. Das haben wir auch im letzten Jugendhilfeausschuss diskutiert
und in diesem Zusammenhang wurde durch das Jugendamt formuliert, dass die Miete für diese Objekte maximal 6,-€ / m² für die Dauer von bis zu 15 Jahren betragen soll. Letztendlich sind uns aber auf dem freien Markt absolut die Hände gebunden.

Ich möchte noch gerne was sagen: Die Senatsverwaltung hat im Erkennen der Problematik angekündigt, dass sie Mietzuschüsse gewähren möchte. Das tut die Senatsverwaltung nicht und ehrlich gesagt, das kann die Senatsverwaltung auch nicht tun, weil wenn sich das rumspricht …, okay. Was sagte mein Kollege Herr Mildner-Spindler vorhin, wir leben im Kapitalismus.Das gilt dann auch dafür.

Zum anderen ist es auch so, es macht ja gar keinen Sinn, einen Zuschuss zu geben, weil die Miete eben jeden Monat teurer ist. Also von daher wäre auch
dieses keine Lösung. Ich glaube, wir müssen uns auf der Landesebene dazu verständigen, 1. wie hoch Miete im Kostenblatt anzusetzen ist und die Frage ist eben, wie wir auch über eine Pauschalfinanzierung von Miete, welche Varianten wir finden, weil ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht, jedenfalls noch macht es einen Unterschied, in welchen Bezirk sich der Standort der Kita befindet. In den Außenbezirken ist es noch günstiger als in den Innenstadtbezirken.

Da wissen wir nicht, wie die Entwicklung ist, aber wenn sie natürlich, das war ja
der eine Fall, der auch im Fernsehen war, wenn die eine Mieterhöhung von 400% kriegen, dann können Sie sich ungefähr vorstellen, auf welchen Weg wir uns befinden und da ist in der Tat Handlungsbedarf und der Handlungsbedarf ist dauerhaft und nicht mit einer einmaligen Bezuschussung sozusagen zu lösen. Dankeschön.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.04.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Manuel Sahib