DS/1710/III

Mündliche Anfrage

1) Wie ist der Einsatz von Mehrsprachigkeit seitens der VermittlerInnen in unserem JobCenter geregelt?

2) Ist es zutreffend, dass es teilweise VermittlerInnen verboten wird muttersprachliche Kompetenzen einzusetzen, wenn diese die Kommunikation erleichtern bzw. erst ermöglichen?

Zu 1 und 2 und Nachfrage 1

Grundsätzlich ist die Amtssprache Deutsch. Es ist dennoch NICHT verboten, eine gemeinsame Sprache (ggf. eben auch eine dritte) im Gespräch zu verwenden. Aber gerade in einem Vermittlungsgespräch ist es wichtig, dass sich die VermittlerInnen ein Bild von den vorhandenen Deutschkenntnissen der KundInnen machen, um eine passgenaue und damit weiterführende Maßnahme anbieten zu können (Sprachförderung, Beschäftigung, Weiterbildung etc.).

Die Zielsetzung ist, Gespräche auf Deutsch zu führen, wobei, wenn dies nicht möglich ist, auf eine gemeinsame Sprache ausgewichen werden kann. Dolmetscher im eigentlichen Sinne stehen dem JobCenter nicht zur Verfügung. Auch kann vom JC nicht der Sprach-/Kulturmittlungsservice des Gemeindedolmetschdienst kostenfrei genutzt werden, da die Institution nicht gemeinnützig ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Kosten für Dolmetscher übernommen werden. Im Rahmen des Modellprojekts „Interkulturelle Öffnung der JC“ hat das JobCenter eine Liste mit MitarbeiterInnen zusammengestellt, die über Fremdsprachen-kenntnisse verfügen (z.Z. sind es 22 verschiedene Sprachen).

Die darin aufgeführten Beschäftigten stehen für den Fall bereit, dass eine Verständigung nicht möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass sie gezielt für ein geplantes Beratungsgespräch „gebucht“ werden können. Dies würde den Arbeitsrahmen der betroffenen MitarbeiterInnen sprengen.

Es empfiehlt sich daher, dass die KundInnen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Verwaltungsabläufen etc. zu folgen, sich eine eigene Unterstützung mitbringen. Das JobCenter wünscht sich dabei allerdings, dass unbedingt auf die Inanspruchnahme von Kindern verzichtet wird (Überforderung, Schulpflicht etc.).

Die Anbieter der Migrationsberatung für Erwachsene (finanziert über Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und Migrationsselbstorganisationen (z.B. TBB) sowie andere Beratungsstellen können dazu kostenfrei den Gemeindedolmetschdienst einschalten.

Nachfragen:

2) Ist dem Bezirksamt bekannt wie viele Fälle in den Jahren 2008 und 2009 aufgetreten sind, in denen eine SprachmittlerIn eingesetzt werden musste, obwohl dies durch die Sprachkompetenz der VermittlerIn hätte vermieden werden können?

Es ist nicht bekannt, ob dieser Fall überhaupt und falls ja, wie oft eingetreten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.03.10 Bündnis ’90/Die Grünen

Fragesteller: Ersoy Sengül