Initiator: Pascal Striebel, B’90/Die Grünen

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welchen rechtlichen Regeln unterliegt das Fahren von „E-Pods“/Kabinenrollern des Sharing-Anbieters „Enuu“ in Berlin (z.B. Fahrzeugklasse, Höchstgeschwindigkeit, Notwendigkeit von Führerschein/Mindestalter, Befahren von Geh- oder Radwegen sowie Grünanlagen)?

2. Welchen rechtlichen Regeln unterliegt das Abstellen dieser Fahrzeuge (z.B. die Nutzung von Parkplätzen, Gebühren im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung, ggf. Duldung des Abstellens auf Gehwegen, ggf. Einstufung als kostenpflichtige Sondernutzung)?

3. Sind dem Bezirksamt Beschwerden hinsichtlich des illegalen Befahrens bzw. Parkens von, auf oder in Radwegen, Gehwegen oder Grünanlagen bekannt?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1: Zunächst mal herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren. Sehr geehrter Herr Striebel, zu Ihrer Frage 1: Das Unternehmen Enuu hatte in jüngster Zeit begonnen, seine Mietfahrzeuge in Berlin anzubieten. Bei den zur Vermietung angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um vierrädige Kraftfahrzeuge, ein sog. leichtes Vierrad-Mobil zur Personenbeförderung der Klasse L6EWP, welche mit der Führerscheinklasse AM gefahren  werden darf.
Es handelt sich nicht um Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung. Es finden vielmehr alle Verkehrsregelungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrzeuge uneingeschränkte Anwendung.
Ein Befahren von Rad- und Fußwegen ist unzulässig. Hierauf wurde der Mobilitätsanbieter durch die Senatsverkehrsverwaltung umgehend hingewiesen. Er wurde zugleich aufgefordert, seinen insoweit irreführenden bzw. unzutreffenden Internetauftritt entsprechend abzuändern.

zu Frage 2: Das Parken auf Gehwegen ist nur dann erlaubt, wenn das Verkehrszeichen 315, also das steht für Gehwegparken, dies auch zulässt. Es gelten also die gleichen Regeln wie für alle Kraftfahrzeuge. Parkverstöße auf den Gehwegen werden geahndet und bei Behinderungstatbeständen werden die Fahrzeuge umgesetzt. Für die Fahrzeuge der Firma Enuu sind Parkgebühren zu entrichten.

zu Frage 3: Das Ordnungsamt ist frühzeitig auf die Fahrzeuge der Enuu aufmerksam geworden und hat sofort reagiert. Beschwerden sind bekannt. Diese werden mit hoher Priorität bearbeitet. Zu Beschwerden in Grünanlagen haben wir keine Erkenntnisse. Der Anbieter hatte der Senatsverkehrsverwaltung wiederholt zugesagt dafür zu sorgen, dass das unberechtigte Gehwegparken unterbleibt und dass zu diesem Zweck die Nutzungsbedingungen sowie der Internetauftritt geändert werden. Dieses war bis gestern, also Stand 15.06., da haben wir das letzte Mal nachgeschaut, nicht geschehen. Da bis dahin auch weiterhin etliche Verstöße festgestellt wurden, fordert die SenUVK den Anbieter erneut nachdrücklich auf, seine Ankündigungen umzusetzen und wies darauf hin, dass festgestellte Zuwiderhandlungen konsequent ordnungsrechtlich geahndet werden.

Vielen Dank.

Herr Striebel: Mal eher generell gefragt: Wie sieht es denn aus mit den Bemühungen, die Berliner Linie abzuschaffen, wonach nicht so sehr störende Fahrzeuge, vermeintlich, wie Kleinfahrzeuge, Motorräder, Motorroller usw. unter bestimmten Bedingungen auf den Gehwegen geduldet werden?

zu Nachfrage 1: Na ich habe ja in meinen Ausführungen ja gerade dargelegt, dass diese Fahrzeuge, über die wir in dieser Anfrage sprechen, nicht vergleichbar sind mit Rollern, mit Motorrädern. Insofern hat es hier eine ganz andere Rechtsgrundlage und wird auch entsprechend geahndet. Inwiefern es jetzt auf Seiten der SenUVK aktuell noch mal Bestrebungen gibt, das Parken beispielsweise für Motorroller auf Gehwegen, also wenn sie so geparkt sind, dass sie nicht tatsächlich Fußgängerinnen und Fußgänger behindern, das ist ja bisher in Berlin so geregelt, das ist die Berliner Linie, für alle, die es nicht wissen, dass es nicht geahndet wird. Inwiefern diesbezüglich tatsächlich konkrete Maßnahmen seitens des Senats ergriffen werden, ist mir derzeit nicht bekannt.

Herr Striebel: Es gab ja diesen Verkehrsüberwachungsdienst und da würden mich die aktuellen Planungen interessieren, wie das in Zukunft wieder neu organisiert werden soll?

zu Nachfrage 2: So wenig ist im Bereich Verkehrsüberwachung gar nicht gemacht worden, wie Sie gerade suggerieren. Sie haben es richtig erwähnt, es wurde im letzten Jahr verabredet zwischen Senat und Bezirk gemeinsam diesen sog. Verkehrsüberwachungsdienst einzuführen. 240 Kräfte sollten dazu berlinweit gewonnen werden. Die haben sich rekrutiert insbesondere aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parkraumbewirtschaftung. Insofern haben sie diese Aufgabe ausschließlich wahrgenommen und haben den AOD von dieser Aufgabe entlastet. Das tun sie auch weiterhin. Die Einrichtung VÜD, Verkehrsüberwachungsdienst, ist befristet bis zum 30.09. diesen Jahres. Es gibt derzeit auch in Absprache mit den Ordnungsämtern die Debatte darüber, auf Landesebene diesen Verkehrsüberwachungsdienst zunächst zu verlängern, also bis Jahresende wahrscheinlich. Es gibt aber in allen Bezirken darüber hinaus eine Debatte, auch bei uns, ob es notwendig und sinnvoll wäre, diesen Verkehrsüberwachungsdienst dauerhaft einzurichten. Die Kolleginnen und Kollegen sind allerdings höher eingruppiert als die Kolleginnen und Kollegen der Parkraumüberwachung. Das wäre verbunden mit zusätzlichen Stellenanmeldungen und die
haushalterischen Rahmenbedingungen, die uns derzeit auferlegt sind durch das Aufstellungsrundschreiben, nachdem wir zunächst mal arbeiten müssen, lassen das derzeit nicht zu. Ich bin aber durchaus dafür.
Ich habe Ihrer Frage entnommen, dass Sie das auch interessant finden, diese Debatte zu vertiefen und zu einer Verabredung zu kommen, einen Verkehrsüberwachungsdienst dauerhaft einzurichten. Ob das sinnvoll ist, sozusagen das als dritte Kategorie Außendienst des Ordnungsamtes einzurichten,
wo es schon jetzt viele nicht verstehen, was unterscheidet eigentlich die Parkraumbewirtschaftung von den Aufgaben, die der AOD hat, das wird öffentlich schwer zu vermitteln sein. Man kann darüber nachdenken, ob vielleicht Parkraumüberwachung und VÜD zu einer Einheit zusammengelegt wird und insofern diese Aufgaben innerhalb und außerhalb der Parkraumbewirtschaftung wahrgenommen werden und dann eben auch erweitert wahrgenommen werden in den Zonen der Parkraumüberwachung, ich finde dies einen sehr interessanten Ansatz und glaube, dass sich hier auch berlinweit und auch die Landespolitik darauf verständigen muss. Ich finde diesen Antrag interessant. Das ist ziemlich erfolgreich gelaufen in den meisten Bezirken und es lohnt sich aus meiner Sicht, darüber weiter nachzudenken.

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