Mündliche Anfrage in der BVV vom 30. August 2023

Initiator*in: Olja Koterewa, DS/0847/VI

Ich frage das Bezirksamt:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wann, durch wen und unter Einbezug welcher Kriterien wurde die Entscheidung für ein Familiengrundschulzentrum am Standort Otto-Wels-Grundschule getroffen?

Die Entscheidung fiel Mitte Juni auf Grundlage des Vorschlags der SenBJF und in Abstimmung zwischen dem Jugendamt, der regionalen Schulaufsicht, dem Schulleiter der Otto-Wels Grundschule sowie dem an der Schule im Rahmen des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen bereits tätigen Träger der freien Jugendhilfe Pestalozzi-Fröbel-Haus (PFH).

2. Aus welchen Gründen wurde die Otto-Wels-Grundschule zum Standort für die Errichtung eines Familiengrundschulzentrums ausgewählt?

Der Bezirk ist dem Vorschlag der SenBJF gefolgt und hat der Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums an der Otto-Wels-Grundschule zugestimmt. Die Schule liegt in einem GI-Gebiet, die Organisation und Verwaltung erfolgt über die Senatsverwaltung.

3. Welches Konzept soll mit welcher personellen Ausstattung in der Arbeit des Familiengrundschulzentrums umgesetzt werden?

Die Idee knüpft an das Konzept der Familienzentren an Kitas an und ist adressiert an Familien mit älteren Kindern. In Kooperation mit dem freien Träger der Jugendhilfe Pestalozzi-Fröbel-Haus soll sich die Grund-schule damit über die bereits praktizierte Elternarbeit hinaus zu einem Ort der Unterstützung von Familien in ihrer Vielfalt entwickeln. Durch die Verbindung von schulischem und familiärem Kontext entsteht eine starke Bildungspartnerschaft.
Das Konzept wird durch die vorhandene multiprofessionelle Verantwortungsgemeinschaft weiter-entwickelt.
Zu den Aufgabenbereichen und Zielstellungen im Konzept gehören u.a.:
a) Niedrigschwellige Zugangsangebote (wie z.B. offenes Elterncafé, Kochkurs, offener Eltern-Kind-Basteltreff).
Diese:
– schaffen eine Verbindung zwischen Schule und Elternhaus und dienen zum Abbau von Vor-behalten und Aufbau von Vertrauen,
– befördern die Kontaktaufnahme von Familien untereinander,
– ermöglichen informelle Gespräche zwischen Elternhaus und Schule, die auch Bildungs- und Erziehungsfragen zum Gegenstand haben
b) Angebote im Bereich der Übergangsgestaltung (wie z.B. Elternkurse zum Themenfeld Übergänge, Organisation von Hospitationen).
Diese:
– unterstützen die Grundschulen in der Übergangsgestaltung von der Kita und zur weiterführenden Schule,
– helfen den Eltern und Kindern die Übergänge gut zu bewältigen,
– stiften Vernetzungen zwischen Kitas und Grundschulen bzw. Grundschulen und weiterführenden Schulen
c) Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote (wie z.B. Sprechstunden, Elternkurse, Informationsveranstaltungen).
Diese:
– dienen zur Erhöhung der Elternkompetenz von Erziehungsberechtigten
– knüpfen an alltäglichen Herausforderungen von Familien an
d) Zusammenarbeit mit Akteuren der lokalen Sozialisations- und Bildungslandschaft (z.B. Angebote gegenseitig bewerben, Familien in andere Angebote überleiten, Angebote miteinander abstimmen, gemeinsame Angebote entwickeln).
Diese:
– fördert die Kooperation verschiedener Akteure im Sozialraum,
– stellt Transparenz her,
– bündelt vorhandene Ressourcen
Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen mind. eine VZÄ sozialpädagogische Fachkraft mit Orientierung an TV-L S 11b finanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Max Kindler, Bezirksstadtrat

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