DS/1394/IV  Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Aus welchen Gründen wurde die für den 1.11.2014 geplante Veranstaltung „Die singenden Balkone von Friedrichshain“ nicht genehmigt?

2. Gab es Probleme bei Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung die Singenden
Balkone von Friedrichshain 2013?

3. Wie schätzt das Bezirksamt die Nachbarschaftsinitiative Polly & Bob als Akteur bürgerlichen Engagements in Friedrichshain ein?

Nachfragen:

1. Wurden Maßnahmen wurden ergriffen, um potentielle Missverständnisse oder Unzulänglichkeiten in der Kommunikation zwischen Ordnungsamt und Veranstalter auszuräumen?

2. Warum wurde auf Gesprächsersuchen von Seiten des Machers von Polly & Bob nicht eingegangen, die gegebenenfalls zur Klärung der möglicherweise auf Unerfahrenheit oder
Fehleinschätzung der Rolle des Ordnungsamtes beruhenden Auseinandersetzung zwischen Antragsteller und Ordnungsamt hätten beitragen können?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

zu Frage 1:
Der Veranstalter ist am 24. Juni per E-Mail mit der Anfrage für eine Veranstaltung
„Singende Balkone“ an das Ordnungsamt herangetreten. Am 01. Juli, also eine Woche später, ging dann eine Skizze für den Ablauf ein, in der anscheinend, ich sage mal als Beispiel gemeint, 14 Balkone und eine Route dargestellt wurde. Es war von einer Teilnehmerzahl bis vielleicht ja sogar unter 500 die Rede. Gleichzeitig wurde aber auch vom Veranstalter mitgeteilt, dass die Anzahl der Balkone und die Anzahl der Routen nur vorläufig sind, weil es noch ein Bewerbungsverfahren gibt, das erst am 15.09. endet. Erst danach könne man Genaueres mitteilen. Bis zum 26.09.2014, also dem Tag der Absage durch das Ordnungsamt, lagen auch nach Nachfragen weder die endgültigen Routen, noch die in Frage kommenden Balkone als Ort der Veranstaltung vor.

Erst im Oktober wurde dem Ordnungsamt von der Polizei im Rahmen des Antrags auf Versammlung nach dem Versammlungsrecht bei der Senatsverwaltung für Inneres mitgeteilt, dass es sich nunmehr um 48 Balkone und vier Routen mit über 1.500 Menschen als Teilnehmer/innen handeln würde. Da aber am 26.09. noch nicht einmal die notwendigen Grundlagen für die Bearbeitung einer möglichen Genehmigung vorlagen und die Zeit für die vorgeschriebene Beteiligung von Institutionen und ich sage mal Verkehrslenkung Berlin, die Polizei, BVG, Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt nicht mehr ausreichte, hat das Ordnungsamt schließlich aufgegeben
und dem Veranstalter mitgeteilt, dass eine Genehmigung der Veranstaltung für den 01.11. nicht mehr möglich ist.

zu Frage 2:
Der Veranstalter hatte am 02.11.2013 eine ähnliche Veranstaltung unter dem Titel
„Rotationsstraßenmusik“ im Bereich Kopernikusstraße und Libauer Straße illegal durchgeführt. Dabei sind nach Angaben der Polizei erhebliche Beeinträchtigungen des Fließ- und Fußgängerverkehrs und insbesondere des Straßenbahnverkehrs festgestellt worden und sie kommt zu dem Schluss, dass der Veranstalter im Vorjahr nicht in der Lage war, das Personenaufkommen zu beherrschen und dass er deutlich zu verstehen gab, dass er nicht in der Lage war, auf die Besucher seiner Veranstaltung einzuwirken. Da diese Veranstaltung illegal war, gab es dafür kein Genehmigungsverfahren. Insofern der Sicht der Frage auch keine Probleme.

zu Frage 3:
Das Bezirksamt findet die Ziele der Initiative, soweit im Internet dargestellt, auch der
Bezirksbürgermeisterin schon mal vorgestellt, als unterstützenswert, gar keine Frage. Es ist ungefähr genau das, was wir uns unter einer Stärkung der Nachbarschaft und des Zusammenlebens im Bezirk auch vorstellen. Ich vermute, das war auch der Grund, warum die Bezirksbürgermeisterin sehr gerne die Schirmherrschaft für die „Singenden Balkone“ übernommen hat.

zu Nachfrage 1:
Der Veranstalter wurde mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, konkrete Angaben zu seiner Veranstaltung zu machen, damit man weiter in die Bearbeitung gehen kann.
Nach Durchsicht der Unterlagen gehe ich nicht von einem Missverständnis aus, weil die dringend benötigten Angaben ja erst nach Feststellung der vier Routen und der 48 Balkone, also nach unserem Kenntnisstand erst im Oktober möglich gewesen wären. Aber dann wäre es natürlich auch zu spät für ein Beteiligungsverfahren gewesen, weil, am 01.11. sollte ja die Veranstaltung schon stattfinden, natürlich auch genehmigt sein. Allerdings fiel im E-Mail-Verkehr erst mit der Sachbearbeiterin, dann mit dem Leiter des Ordnungsamtes und nun auch mit mir auf, dass die Kommunikation mit dem Antragssteller recht einseitig verläuft, weil dort anscheinend die unerschütterliche Vorstellung besteht, dass das Ordnungsamt im Rahmen seiner Dienstleistungsfunktion ähnlich eines Veranstaltungsmanagements zu funktionieren hat.

Das ist eine sehr schöne Idee, kann ich nur begrüßen, aber davon sind wir aufgrund der bekannten personellen Situation und Probleme sehr, sehr weit entfernt. Aber ich möchte auch hier nicht unerwähnt lassen, dass wir schon einmal weiter waren, denn wir hatten auch früher schon in dem Bereich einen unzureichenden Personalbestand und wir haben damals eine Initiative gestartet, die dann auch auf der Landesebene umgesetzt wurde, und die nannte sich oder hatte den schönen Titel „Förderung der Partnerschaften von Bürger und Ordnungsamt“, kurz Pro-Bü-Part. Das war etwas, was eigentlich genau diese Schnittstelle sein sollte zwischen den ehrenamtlich Tätigen und, sage ich mal, den Professionellen im Amt, dass man hier die Schnittstelle schließen kann und hier
dann auch eine entsprechende Unterstützung gewähren kann. Dieses Projekt war auch mit Geld ausgestattet.

Leider ist das Landesprojekt mittlerweile ausgelaufen, wir streben aber gemeinsam mit einem anderen Bezirk an, das wieder auferstehen zu lassen. Doch auch ein solches Projekt ersetzt nicht die Notwendigkeit, rechtzeitige, grundlegende Rahmenbedingungen einer Veranstaltung vorliegen zu haben.

zu Nachfrage 2:
Nach einem Telefonat mit dem Antragsteller kurz vor meinem Urlaub habe ich den Leiter des Ordnungsamtes gebeten, sich der Angelegenheit während meines Urlaubs anzunehmen, da sich auch die Sachbearbeiter zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befanden, das war auch bekannt. Ich glaube, sogar am gleichen Tag teilte der Leiter des Ordnungsamts, das war der 31.07.2014, dem Antragsteller mit, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Genehmigung für die Veranstaltung bestehen, dass der Veranstalter jedoch konzeptionell Vorkehrungen, insbesondere betreffend die Sicherheit der Teilnehmer der Veranstaltung sowie Dritter treffen müsse.

Das Ordnungsamt hat mehrfach, zuletzt noch einmal im September, ausführlich dargelegt, dass das Ordnungsamt nicht für den Veranstalter planen kann. Sorry. Und ich würde auch lieber die „Nacht der Singenden Balkone“ dort am 01.11. verbracht haben als hier zu stehen und das gilt übrigens für viele im Ordnungsamt und so eine Anfrage zu beantworten. Es tut mir wirklich sehr leid, aber es ging nicht.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.10.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Werner Heck

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