DS/1030/III

Mündliche Anfrage

1. Wie gedenkt der Bezirk nach beendetem Rechtsstreit, das Geld für die Reparatur des Brunnens einzutreiben?

Antwort:

Am 21.11.2008 hat das Kammergericht die von Herrn Witting gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Das Urteil, das dem Bezirk noch nicht schriftlich vorliegt, hat die Verurteilung des Herrn Witting zur Zahlung eines Kostenvorschusses für die Instandsetzung des Brunnens in Höhe von rund 1,1 Mio. € nebst Zinsen bestätigt. Sollte eine Zahlung des Herrn Witting nicht erfolgen, kann der Bezirk das Urteil nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vollstrecken lassen.

2. Wie beurteilt der Bezirk eine mögliche Beteiligung des Bildhauers an der Instandsetzung des Brunnens?

Antwort:

Eine zukünftige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk und dem Künstler erscheint auf Grund der Ergebnisse des Rechtsstreits, aber auch wegen der im Prozessverlauf gezeigten Uneinsichtigkeit und mangelnden Einigungsbereitschaft des Herrn Witting, derzeit schwer vorstellbar.

3. Welche finanziellen Auswirkungen kommen auf den Bezirk durch die Instandsetzung zu?

Antwort:

Aufgrund des im Prozess durch einen Sachverständigen sorgfältig ermittelten schlechten Zustands der Steine kommt wohl nur deren völliger Austausch in Betracht. Die Kosten dafür lassen sich derzeit noch nicht abschließend beziffern, nach Einschätzung des Sachverständigen sind sie aber mindestens so hoch wie der eingeklagte Kostenvorschuss.

Nachfrage:

4. Welche Auswirkungen hat der Besitz des Bildhauers des Urheberrechts am Brunnen auf die weiteren Arbeiten am Brunnen?

Antwort:

Ob und in welcher Form Herr Witting aufgrund seines Urheberrechts Ansprüche auf eine Beteiligung an der Instandsetzung des Brunnens ableiten kann, hängt von den konkret durchzuführenden Maßnahmen ab und wird im Einzelnen noch rechtlich zu prüfen sein.

Bereits jetzt ist aber darauf hinzuweisen, dass die Grenzen des Urheberrechts aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu bestimmen sind. Hierbei werden nicht nur die Interessen des Künstlers, sondern genau so die des Auftraggebers zu berücksichtigen sein und auch der gegenwärtige katastrophale Zustand des Brunnens darf dabei nicht außer Betracht bleiben.

5. Wann wird der Bezirk mit der Reparatur des Brunnens beginnen, bzw. werden die Überreste des Brunnens und dessen Umzäunung abgebaut?

Antwort:

Ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest. Wegen der schwerwiegenden Sicherheitsgefahren, die vom Brunnen ausgehen und auf die der gerichtliche Sachverständige eindringlich hingewiesen hat, kann solange auf die Umzäunung keinesfalls verzichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Kalepky

Bezirksstadträtin

Friedrichshain-Kreuzberg, den 02.12.08 B’90/Die Grünen

Frau Antje Kapek

(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)