Das Bethanien bleibt in öffentlicher Hand – ohne zukünftig den Bezirkshaushalt zu belasten. Das hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Friedrichshain-Kreuzberg in ihrer heutigen Sitzung beschlossen. Sie setzt damit die Vorlage des grünen Bezirksbürgermeisters Franz Schulz zum Bethanien um. „Die gute Nachricht nach monatelangen Verhandlungen lautet: Das Bethanien wird nicht privatisiert“, sagt Daniel Wesener, Mitglied im Vorstand der grünen BVV-Fraktion. Damit entspreche der Beschluss dem Kernanliegen des erfolgreichen Bürgerbegehrens vom Sommer 2006. Es sei am Runden Tisch gelungen ein Modell zu entwickeln, das den Verbleib des Bethanien in öffentlicher Hand garantiere, ohne den Bezirkshaushalt zu belasten, so Wesener.
Laut BVV-Beschluss soll das Bethanien zukünftig von einem gemeinnützigen Treuhänder übernommen werden. Der Bestand der vorhandenen Kunst- und Kultureinrichtungen im Mittelbau wie Künstlerhaus Bethanien, Druckwerkstatt, Kunstraum Kreuzberg und der Musikschule ist damit gesichert. Zugleich soll der Südflügel Raum für soziokulturelle Angebote bieten. Die dort ansässigen Initiativen und Projekte erhalten Mietverträge. Das Bezirksamt soll die Vorgaben der BVV nun zügig in Verhandlungen mit dem zukünftigen Treuhänder, der Gesellschaft für Stadtentwicklung gGmbH (GSE) umsetzen. Die GSE betreibt bisher schon ähnliche Projekte wie das „Georg von Rauch“-Haus in unmittelbarer Nähe zum Bethanien.
Wolfgang Lenk, Mitbegründer der „Initiative Zukunft Bethanien“ und inzwischen Mitglied der grünen BVV-Fraktion wandte sich in der BVV-Debatte gegen Versuche von SPD und Linken, die Selbstverwaltung des Hauses zu beschneiden. „Die Selbstverwaltung ist wichtig für die Zukunft, weil sie Spielräume für Lernprozesse und neue Ideen offen hält – und eine Kernforderung des damaligen Bürgerbegehrens berührt“, sagt Lenk. Er sehe insgesamt optimistisch in die der Zukunft des Bethanien: „Um die noch freien Flächen werden sich jetzt zahlreiche Projekte bemühen, die nur darauf warten, endlich loslegen zu können.“
Bezirkbürgermeister Schulz bewertete das Gesamtergebnis als Erfolg und kündigte an, auf der Grundlage der heutigen Beschlüsse zügig Verhandlungen mit der GSE aufzunehmen. Für einen treuhänderischen Vertragsabschluss bedarf es letztlich noch der Zustimmung der Senatsfinanzverwaltung.