Der Verkauf der Bankgesellschaft zu den vorgelegten Bedingungen kann nicht unsere Zustimmung finden. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Käuferin und den Kaufpreis.

Die in den Parlamentsanträgen Drs. 16/133 – Änderung des Sparkassengesetzes – und Drs. 16/277 – Sicherung sparkassentypischer Bankdienstleistungen – ausgedrückte Forderung nach einem Girokonto für alle und dem Erhalt der Präsenz in der Berliner Fläche haben im Veräußerungsgeschäft allerdings keine Berücksichtigung gefunden. Die hiergegen ins Feld geführten, bekannten Einwände der Europäischen Union beschäftigen sich ausschließlich mit der – ebenfalls wünschenswerten – langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze der verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dem Erhalt des Unternehmenssitzes in Berlin. Die sich demnach bietende Möglichkeit der langfristigen Sicherung von preisgünstigen und bürgernahen Bankdienstleistungen für die Berlinerinnen und Berliner wurde leichtfertig vergeben.

Das Geschäft kann zudem nicht losgelöst von der Vorgeschichte der Bankgesellschaft Berlin betrachtet werden, die unter anderem zwei Untersuchungsausschüsse des Hauses beschäftigte und den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden einer Regierungspartei vor Gericht brachte. Dem Eindruck, mit dieser Veräußerung habe diese Geschichte zum Wohle des Landes Berlin einen guten Abschluss gefunden – der bei einem einstimmigen Votum des Hauses für den Verkauf nahe läge – gilt es entgegen zu wirken.

Behrendt

Kofbinger

MdA