Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 24. September 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2007) und Antwort (Drucksache 16/11239)

Im Namen des Senates von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2006 und 2007 im Bereich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) rechts angezeigt? (bitte untergliedern nach Bezirken und Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität)

Zu 1.: Die Bewertung und Erfassung politisch motivierter Straftaten erfolgt auf Grundlage des seit 2001 bundesweit verbindlichen Definitionssystems Politisch motivierter Kriminalität (PMK), mit dem eine differenzierte, über den Bereich des politischen Extremismus hinausreichende und an dem „tatauslösenden politischen Moment“ anknüpfende Auswertung und Darstellung ermöglicht wird. Im Hinblick auf die typische Bearbeitungsdauer dieser Ermittlungsverfahren und die anschließend – bei Abgabe der Vorgänge an die Staatsanwalt-schaft – vorgenommene Bewertung der Taten auf PMK-Grundlage bilden Berichterstattungen im laufenden Jahr keine seriösen und vergleichbaren Darstellungen der gewünschten Zahlen ab.

Daher verweise ich auf die jährlich erscheinende Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), der der Kriminalpolizeiliche Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) beigefügt ist, für das Jahr 2007 auf die im Frühjahr 2008 erscheinende PKS nebst Anlagen.

In der folgenden Tabelle werden die Straftaten des Jahres 2006 im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) – rechts im Sinne der Fragestellung dargestellt.

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Die Anzahl der Fälle der sogenannten Hasskriminalität ist in der Angabe zu den Fällen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) – rechts enthalten. Der seit Beginn der 80er Jahre mehr und mehr ins Blickfeld kriminalistischen Interesses gerückte Begriff der Hasskriminalität zielt auf Straftaten, bei denen die Täter ihre Opfer, ohne dass eine direkte Beziehung bestehen muss, stellvertretend für eine Minderheitengruppe allein aufgrund ihrer z.B. Hautfarbe, Nationalität, Religion, Behinderung oder einfach ihres Lebensstils auswählen.

Diese statistischen Angaben weisen keine Einzelstraftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) aus. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen, die im Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Straftaten im Themenfeld Hasskriminalität bewertet wurden. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen bzw. Anzahl der verletzten Rechtsnormen. Ihm können unter Umständen mehrere Themenfelder bzw. Unterthemen zugeordnet werden. Aus diesem Grund lässt die Anzahl der Themenfeldnennungen keine Rückschlüsse auf das tatsächliche Fallaufkommen zu.

2. In wie vielen Fällen ist es zu Verurteilungen gekommen? (bitte nach Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität, Alter und Geschlecht der Verurteilten und Art und Länge der Strafen, sowie Aussetzung zur Bewährung aufschlüsseln)

3. Wie viele davon waren bereits vorher aufgrund eines Deliktes im Bereich PMK rechts verurteilt worden, und welche Strafmaßnahmen hatten sie bereits durchlaufen? (bitte nach Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität, Alter und Geschlecht der Verurteilten und Art und Länge der Strafen, sowie Aussetzung zur Bewährung aufschlüsseln)

Zu. 2. und 3.: Die im Bereich der Justiz geführten Statistiken lassen eine Beantwortung der Fragen nicht zu, weil Sie nicht nach den genannten Kriterien aufgebaut sind. Insbesondere handelt es sich bei dem Merkmal „PMK rechts“ nicht um eine staatsanwaltschaftliche, sondern um eine polizeiliche Kennung. Da die in der Kleinen Anfrage benannten Kriterien weder im staatsanwaltschaftlichen System AStA noch in den bisherigen Erhebungsbögen verwandt werden, kann das vorhandene Datenmaterial auch nicht nachträglich nach diesen Kriterien ausgewertet werden. Erforderlich wäre eine Auswertung sämtlicher Verfahrensakten, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist.

4. Welche besonderen (pädagogischen) Maßnahmen werden mit StraftäterInnen eines PMK rechts Deliktes durchgeführt?

Zu 4.: In den Berliner Justizvollzugsanstalten werden mit Gefangenen sowohl politisch rechts als auch links motivierter Kriminalität keine besonderen deliktspezifischen (pädagogischen) Maßnahmen – wie etwa in Form von Gruppenarbeit – durchgeführt. Diesem Täterkreis wird die gleiche Behandlung zuteil, wie allen anderen Inhaftierten auch. Im Rahmen der Behandlungsuntersuchung und der Vollzugsplanung wird festgelegt, welche Behandlungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung der/des Gefangenen erforderlich sind. Dabei sind z. B. Persönlichkeitsstörungen Grund zu Behandlungsmaßnahmen, nicht hingegen die politische Gesinnung. Im Einzelfall werden Gefangene in externe therapeutische Maßnahmen, wie z. B. die Werte- und Normengruppe bei der Berliner Stadtmission oder das Aussteiger-Projekt für Angehörige der rechten Szene „EXIT“ vermittelt.

Berlin, den 15. Oktober 2007

In Vertretung

Hasso Lieber

Senatsverwaltung für Justiz

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2007)