Pressemitteilung von Dirk Behrendt
Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher, erklärt:
Der heute von der Justizsenatorin von der Aue vorgestellte Entwurf für ein Untersuchungshaftgesetz im Lande Berlin weist in die richtige Richtung, genügt aber den Anforderungen an ein modernes Untersuchungshaftrecht nicht durchgängig.
Wir begrüßen es, dass die Untersuchungshaft einer erstmaligen gesetzlichen Regelung zugeführt werden soll. Ebenso unterstützen wir, dass keine Uniformen für Gefangene eingeführt werden.
Jedoch: Die zahllosen Soll- und Kann-Bestimmungen überzeugen nicht. Die Rechte und Pflichten der Gefangenen müssen klar und verbindlich geregelt werden. Insbesondere die unverbindliche Regelung zur Arbeit in Haft ist unbefriedigend, denn Beschäftigungsmöglichkeiten sind eine grundlegende Voraussetzung für eine rechtsstaatliche Untersuchungshaft. Einschlüsse von bis zu 23 Stunden müssen ein Ende haben. Die Besuchsregelung von zwei Stunden pro Monat ist gerade vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung hartherzig und unzureichend. Zuletzt ist vollkommen unverständlich, weshalb die Paketregelung hinter das geltende Strafvollzugsgesetz zurückfällt.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen setzt sich weiterhin für weitgehende Haftvermeidung und rechtsstaatliche Haftbedingungen ein. Die weiterhin bestehende, verfassungswidrige Doppelbelegung in der JVA Moabit muss endlich beendet werden.
Die bündnisgrüne Fraktion wird im November die Justizvollzugsanstalt Moabit besuchen und den Gesetzesentwurf an der Berliner Realität messen.