Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Inwiefern ist der Bezirk an der Umsetzung des Programms „Stark trotz Corona“ beteiligt?
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erhält für das Jahr 2022 insgesamt 323.425 € (Projektsäulen 2 bis 4) über das Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche „Stark trotz Corona“ für die Bereiche:
1. Frühe Hilfen: Aufstockung der Mittel der Bundesstiftung-Projektsäule 2-163.425 €
2. Bezirkliche Angebote der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)-Projektsäule 3-100.00 €
3. Sozialintegrative Lernunterstützung in Kleingruppen mittels Tandems aus Sozialarbeitern/innen und Lehrkräften-Projektsäule 4-60.000 € (für 2023 nochmals 60.000 €)
2. Welche Maßnahmen aus dem Programm werden konkret durch den Bezirk abgewickelt? (Sortiert entsprechend der Säulen und der zuständigen Ämter)
Die Angebote Projektsäule 2 und 3-Frühen Hilfen und Jugendarbeit werden durch das Jugendamt umgesetzt. Die Projektsäule 4-Sozialintegrative Lernunterstützung in Kooperation mit Schulen, Schulaufsicht, Jugendamt und Trägern.
Bei der sozialintegrativen Lernunterstützung erfolgt ein Aufbau neuer temporärer Lerngruppen in Verbindung mit § 13 Absatz 1 SGB VIII. Es wird derzeit gemeinsam in den bestehenden Gremien der Kooperation Schule-Jugendhilfe besprochen, welche Schulen und welche Träger finanziert werden sollen. Die Umsetzung beginnt zum nächsten Schuljahr.
3. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit dem Land?
Die zusätzlichen Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das Jahr 2021 wurden nach Beantragung bei der Landeskoordinierungs- und Servicestelle Frühe Hilfen (LKS bei SenBJF) zur auftragsweisen Bewirtschaftung in die Bezirke überwiesen. Die LKS stand dem Bezirk bei Fragen zur Beantragung und zur Förderfähigkeit von Projekten beratend zur Verfügung.
Für das Jahr 2022 erfolgte die Beantragung der zusätzlichen Mittel in einem gemeinsamen Antrag für die gesamten Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Dieses Vorgehen wurde auf Wunsch der Bezirke gewählt. Die Bereitstellung der Mittel durch die Bundesstiftung ist für dieses Jahr noch nicht erfolgt. Die LKS ist bei allen Fragen in Zusammenhang mit den zusätzlichen Mitteln ansprechbar und unterstützend.
Für den Fachbereich Jugendförderung-Angebote der Jugendarbeit gestaltet sich die Zusammenarbeit (Antragstellung, Bewilligung) mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bisher sehr unkompliziert und reibungslos.
Für Maßnahmen der sozialintegrativen Lernunterstützung wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Vertreter*innen der Bezirke vereinbart, dass neue zeitlich befristete Ergänzungsangebote zu den bereits bestehenden Rahmenvorgaben zu Förder- und Unterstützungs-angeboten für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung und mit psychosozialem Entwicklungsbedarf in der inklusiven Schule geschaffen werden.
4. Ist dem Bezirk bekannt mit welchen bezirklichen Trägern und Kooperationspartnern Verträge im Rahmen des Programms geschlossen wurden? Wenn ja, mit der Bitte um Auflistung.
Frühe Hilfen (2021):
Stützrad gGmbH – Familienhebammen und Eltern-Kind-Gruppe
RAA Berlin – Zusätzliche Angebote in Familienzentren des Bezirkes
Da die Gelder für 2022 noch nicht bewilligt und bereitgestellt sind, sind hier noch keine Verträge abgeschlossen worden.
- eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie im PDF-Dokument
5. Gab es bisher Schwierigkeiten oder Hürden beim Abruf der Mittel? Wenn ja, welche?
Für die Projektsäule Frühen Hilfen: Die Mittel wurden im letzten Jahr sehr kurzfristig bereitgestellt, so dass die Umsetzung von zusätzlichen Angeboten für die Träger und Einrichtungen ein hohes Maß an Flexibilität erforderte. Durch den begrenzten Zeitraum von 1 ½ Jahren, in dem die Mittel zur Verfügung stehen werden, müssen Projekte umgesetzt werden, die nicht nachhaltig für die Zielgruppe bereitgehalten werden können. Durch die langen Prüfprozesse der Bundesstiftung Frühe Hilfen, stehen für dieses Jahr noch keine Gelder zur Verfügung, so dass die Träger bei einer Fortsetzung von Ange-boten aus dem letzten Jahr in Vorleistung gehen müssen.
Bisher wurden in der Projektsäule bezirkliche Angebote der Jugendarbeit „Jugendarbeit stärken“ noch keine Mittel abgerufen. Bei der Beantragung und Bewilligung gab es keine Schwierigkeiten. Eine Klärung der Verwendung von Leistungsverträgen erfolgte einvernehmlich.
Für die Projektsäule sozialintegrative Lernunterstützung werden die Angebote derzeit erst aufgebaut, daher ist noch keine Aussage darüber möglich. Die Schwierigkeit liegt derzeit eher darin, dass die Mittel zeitlich befristet sind und es daher ggf. schwierig werden könnte, Personal für das Angebot zu gewinnen.
Nach Rückmeldung der Träger gestaltet sich das Abrufen der Mittel für den Bereich Schule zudem zeitaufwendig und kompliziert. Weiterhin wurde von den Trägern die Sinnhaftigkeit einer Aufteilung der Mittel (70% zum Aufholen von Lernrückständen, 30% psychosoziale Angebote) thematisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Regine Sommer-Wetter