Schriftliche Anfrage von  Julian Schwarze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Für wie viele und welche Wohnungen ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdungen von Wohnraum in der Bergmannstraße 100 und Nostitzstr. 26 bekannt?

Für folgende Wohnungen ist eine Zweckentfremdung bekannt: Bergmannstr.100, 1.OG links, 2.OG rechts, 3.OG rechts, 4.OG links Nostizstr.26, 3.OG rechts

2. Wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich der bereits eingeleiteten Amtsverfahren gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Bergmannstraße 100 und Nostitzstr. 26?

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.10.2017 sind die Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.

3. Wurden mittlerweile seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Bergmannstraße 100 und Nostitzstr. 26 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Anträge auf Zweckentfremdung wurden nicht gestellt.

4. Sind für die Bergmannstraße 100 oder die Nostitzstr. 26 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: in welchem Jahr und wie wurden diese beschieden?

Nostitzstr. 26: Fehlanzeige.
Für Bergmannstr. 100 wurden im Februar 2015 Abgeschlossenheitsbescheinigungen für 10 Aufteilungspläne beantragt und bescheinigt.

5. Wurde für die Bergmannstraße 100 oder die Nostitzstr. 26 die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen beantragt und wenn ja, wie wurde diese beschieden?

Für beide Grundstücke wurden seit Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung im März 2015 keine Anträge auf Begründung von Wohneigentum gestellt.

6. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Bergmannstraße 100 sowie Nostitzstr. 26 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Es wurden für beide Adressen keinerlei Bauanträge, Bauvoranfragen oder Anträge auf Vorbescheid beantragt.

7. Sind Wohnungszusammenlegungen oder Grundrissänderungen für die Bergmannstraße 100 sowie die Nostitzstr. 26 beantragt worden? Falls ja: wann und wie wurden diese beschieden?

Für beide Grundstücke gilt: Es wurden keine Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung gestellt. Für die genannten Maßnahmen wären Genehmigungen erforderlich.

8. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Bergmannstraße 100 sowie die Nostitzstr. 26 beantragt und wie wurden diese beschieden?

siehe Frage 7.

9. Sind dem Bezirksamt Verkaufsabsichten der Eigentümer hinsichtlich der Bergmannstraße 100/Nostitzstr. 26 bekannt?

Dem Bezirksamt sind keine Verkaufsabsichten bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner-Spindler

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