eingereicht von Julian Schwarze, Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich möglicher Genehmigungen der Zweckentfremdung von Wohnraum (insbesondere durch Leerstand) für das Eckhaus Dirschauer Straße 17/Simplonstraße 10, 12?

Das Bezirksamt hat den Leerstand von 54 Wohnungen im o.g. Eckhaus genehmigt.

2. Wenn eine Genehmigung der Zweckentfremdung erteilt wurde: auf welcher Grundlage und bis wann erfolgte dies?

Als berechtigte Grundlage gilt insbesondere die umfassende Modernisierung beziehungsweise Sanierung des kompletten Eckhauses im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG. Zudem wird der Baufortschritt durch das Bezirksamt in regelmäßigen Abständen überwacht. Die Genehmigungen zum Leerstand sind bis zum 31.03.2023 gültig.

3. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) mit welchem Inhalt wurden für das Eckhaus Dirschauer Straße 17/Simplonstraße 10, 12 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Folgende Bauanträge betreffen das benannte Eckhaus:

  • Bauantrag auf Dachgeschoss-Ausbau, Anbau von Aufzügen und Balkonen – genehmigt im März 2015
  • Februar 2018: 1. Verlängerung der o.g. Baugenehmigung um 1 Jahr
  • Februar 2019: 2. Verlängerung der o.g. Baugenehmigung um 1 Jahr
  • Februar 2020: 3. Verlängerung der o.g. Baugenehmigung um 1 Jahr

Weitere Anträge liegen nicht vor.

4. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für das Eckhaus Dirschauer Straße 17/Simplonstraße 10, 12 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Es wurden keine erhaltungsrechtlichen Anträge gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner-Spindler

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