Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa am 30.01.2024

Antwort von der Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie sieht der Zeitplan für Ausschreibung und Vergabe der Caterer für das beteiligungsfreie Schulmittagessen im Bezirk aus?

Bis zum 29. Februar 2024 können die Caterer über die elektronische Vergabeplattform Ihr Angebot abgeben. Nach erfolgter Prüfung der Angebote und Mitwirkung der Schulen soll die Zuschlagserteilung im Juni erfolgen. Der neue Vertragsbeginn ist der 01.08.2024.

2. Wie evaluiert das Bezirksamt die Informationen aus den Mittagessensausschüssen und Schulkonferenzen in Bezug auf das Schulmittagessen und die anstehende Vergabe der Schulessenscaterer? Haben die Schulämter eine Befragung der Schüler*innen vorgenom-men, die das kostenbeitragsfreie Schulmittagessen gegessen haben? Wie sind die Ergebnisse der Evaluation in die anstehende Ausschreibung eingeflossen?

Eine Evaluation findet nur im Rahmen der Mittagessenausschüsse statt. Die Schule hat die Möglich-keit, einige Anforderungen an das kommende Schulmittagessen der Schule mitzugestalten. Diese Mitwirkungsmöglichkeiten setzen sich aus drei Schritten zusammen: Im ersten Schritt besteht die Möglichkeit bereits vor der Ausschreibung relevante Schwerpunkte bei neun Zuschlagskriterien zu setzen. Im zweiten Schritt können nach der Ausschreibung Teile der Caterer-Angebote bewertet wer-den. Im dritten Schritt kann während der Vertragslaufzeit an bestimmten Themen mitgewirkt werden, die sich direkt auf die an der Schule angebotenen Speisen auswirken.

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass an einigen Schulstandorten zu kleine Essensräume dazu führen, dass das Mittagessen in sehr eng getakteten Schichten durchgeführt werden muss und Kinder Gefahr laufen, auf Grund des zeitlichen Drucks das Essen zu verweigern, bzw. es gänzlich zu verpassen, wenn sie (z.B. wegen eines Toilettengangs) zu spät zu „ihrer“ Schicht kommen? Gibt es Bemühungen des Bezirksamts dieser Problematik entgegenzuwirken? Wenn ja, welche und an welchen Standorten?

Angesichts steigender Schüler*innenzahlen und auch einer steigenden Inanspruchnahme des Schulmittagessens sind an vielen Schulen die Bereiche, in denen das Essen eingenommen wird, zu klein. Baulich lässt sich dies aufgrund der Raumstrukturen nicht überall ändern. Zudem fehlt das Geld für größere Umbauten. Immerhin konnte in der einzigen Schule, die bisher überhaupt keinen zusammenhängenden Bereich für das Mittagessen hatte, im Jahr 2023 die Situation durch eine Baumaßnahme deutlich entspannt werden. Aus einigen Schulen ist es bekannt, dass viele Essendurchgänge stattfin-den, an einer Grundschule gibt es sogar acht Durchgänge. Die Schulen nutzen die Möglichkeit den Tagesablauf zu rhythmisieren, um längere Essenszeiten für ihre Schüler*innen zu schaffen. Eine Nicht-Ausgabe von Essen aufgrund von Verspätung oder ähnlichem findet definitiv nicht statt.

4. Gibt es Schulstandorte weiterführender Schulen in unserem Bezirk, an denen gar kein Mit-tagessensangebot besteht? Wenn ja, welche? Gibt es Bemühungen, ein Angebot an diesen Standorten zu schaffen? Wenn ja, wo und mit welchem Zeitplan?

Derzeit wird an allen Standorten eine Essensverpflegung über einen Caterer angeboten.

5. Wie häufig finden Qualitätskontrollen (sogenannte Audits) durch das Bezirksamt oder andere Stellen statt? Welche Maßnahmen der Sanktionierung nimmt das Bezirksamt vor, wenn die Qualitätskontrollstelle Verstöße gegen beispielsweise den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Bio-Anteil vorfindet oder Beschwerden aus den schulischen Gremien vorliegen?

Die Audits werden von der Qualitätskontrollstelle Schulessen (QKS) für ganz Berlin durchgeführt, die leider nur aus vier Personen besteht. Die Ergebnisse der Audits werden den Schul- und Sportämtern und von diesen den Schulen zur Verfügung gestellt. Das Schul- und Sportamt erhebt Vertragsstrafen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Bei Beschwerden aus einer Schule kann das Schul- und Sportamt anlassbezogen ein Audit der QKS beauftragen. Auch der Mittagessenauschuss kann Qualitätskontrollen durchführen (11.4 der Leistungsbeschreibung). Darüber hinaus begeht die Lebensmittelaufsicht in regelmäßigen Abständen die Schulküchen. Vertragsstrafen sind bei Punkt 13 in der Leistungsbeschreibung geregelt.

6. Welche konkrete(n) Stelle(n) im bezirklichen Schulamt ist/sind dafür zuständig, Sanktionen durchzusetzen und die Qualität für die Schüler*innen zu verbessern?

Das Schul- und Sportamt setzt die Vertragsstrafen nach Vorschlag der Qualitätskontrollstelle Schul-essen nach Durchführung des Audits durch, um die Qualität des Schulessens für die Schüler*innen zu verbessern. Die Sachbearbeitung Vergabe/Beköstigung im Schul- und Sportamt setzt die Sanktionen im Namen des Schul- und Sportamtes durch.

7. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um bei der anstehenden Vergabe des Schulmittagessens die Qualität des Schulmittagessens zu verbessern, die weggeschmissenen Essensportionen zu reduzieren und das Bestellsystem zu digitalisieren?

Die Vertragsunterlagen wurden aufgrund der Erfahrungen der Schul- und Sportämter Berlins und Prüfergebnisse der Audits der QKS berlinweit überarbeitet und werden so in allen Bezirken verwendet. Dabei müssen die Caterer sich in ihrem Angebot auch zur Müllreduktion äußern und ein eigenes digitales Abrechnungssystem anbieten.

8. Wie wird das kostenbeitragsfreie Schulmittagessen be- und abbestellt? Verläuft der Prozess digital, und wenn ja, wie genau?

Grundlage für die Teilnahme am kostenbeteiligungsfreien Mittagessen ist die Mittagessenvereinbarung, die den Schüler*innen vom Caterer digital oder analog zur Verfügung gestellt wird. Dabei liegt es in der Verantwortung der Eltern das Essen für ihr Kind zu bestellen und auch bei Krankheit abzubestellen, das genaue Verfahren wird zwischen Eltern und Caterer geregelt.

9. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und wie viel nicht-ausgeteilte Lebensmittel täglich entsorgt werden? Wird dazu ein Monitoring durchgeführt? Gibt es Bestrebungen des Bezirksamtes, nicht-ausgeteilte Mahlzeiten am Nachmittag an bedürftige Personengruppen weiterzureichen, z.B. über eine Kooperation mit Notunterkünften? Wenn ja, wo und auf Basis welcher Kooperation?

Hierbei handelt es sich um ein multifaktorielles Problem, bei dem ein einseitiges Monitoring der Abfallmengen nicht zielführend ist. Eine Weitergabe des Schulessens am Nachmittag an bedürftige Menschen ist leider nicht möglich, da ein Wiedererwärmen der Speisen aus lebensmittelhygienischen Gründen verboten ist.

10. Kinder, die das Schulmittagessen in einer veganen Option essen wollen, brauchen ein ärztliches Attest dafür. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Hürde des ärztlichen Attests für eine vegane Essensoption abzuschaffen und damit eine gesündere und umweltschonendere Ernährung zu gewährleisten?

Eine vegane Ernährung im Kindes- und Jugendalter wird von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung nicht empfohlen. Es wird jedoch täglich mindestens ein vegetarisches Gericht angeboten. Den Kindern steht es dabei frei auf bestimmte (nicht vegane) Komponenten zu verzichten.

11. Die aktuelle Musterausschreibung basiert auf den DGE-Standards, aber nicht der aktuellsten Version. Was wird dafür getan, dass die Musterausschreibung auf den aktuellsten DGE-Standards basiert?

Bei der Überarbeitung der Musterausschreibung für das kostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen in der Primarstufe wird immer der zu diesem Zeitpunkt aktuell gültige Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck) vollumfänglich als verpflichtende Grundlage in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Aus vergaberechtlichen Gründen ist eine Klausel, die vorgibt, dass stets der aktuell gültige Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung umzusetzen ist, nicht möglich. Neuauflagen können preisrelevante Änderungen enthalten, die in dem vertraglich vereinbarten Festpreis dann nicht abgebildet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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