DS/1531/III

 

Mündliche Anfrage

Zu 1.: Wie wirkt sich die Schulstrukturreform auf die Integration von Kindern mit Behinderung aus?
Antwort der Außenstelle SenBWF Die Schulstrukturreform wird sich auf die Integration der Kinder mit Behinderungen nicht auswirken.
Die entsprechenden Regelungen des Schulgesetzes und der Sonderpädagogikverordnung, mit Vorrang der Integration und Wahlfreiheit der Eltern zur Förderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf bleiben verbindlich.
Zu 2.: An welchen Schulen gibt es Konzepte, wie im Zuge der Schulstrukturreform die Integration von Kindern mit Behinderung gewährleistet wird?
Antwort der Außenstelle SenBWF Es wird auf 1. verwiesen. Für spezielle Konzepte besteht kein Handlungsbedarf.
Zu 3.: Welche Schulen verfügen über eine barrierefreie Ausstattung?
Eine barrierefreie Ausstattung besteht gegenwärtig an den sonderpädagogischen Förderzentren.

  • Förderschwerpunkt Lernen Paul-Dohrmann-Schule
  • Förderschwerpunkt Sprache Liebmann-Schule
  • Förderschwerpunkt Hören Margarethe-von-Witz-leben-Schule
  • Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Gustav-Meyer-Schule

An den Grund- und Oberschulen wurden in den vergangenen Jahren einzelne Maß-nahmen durchgeführt, die sich aber hauptsächlich auf einen barrierefreien Zugang in das Schulgebäude beziehen.
Ausnahmen bilden die Charlotte-Salomon-Grundschule und die Thalia-Grundschule. Im Rahmen der Schulstrukturmaßnahmen (K II) in den Oberschulen wurde bei den Planungen die Schaffung der Barrierefreiheit berücksichtigt.
Eine Umsetzung der Maßnahmen kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bei Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel erfolgen.
Zusatzfrage:
Welche Folgen hat die Zusammenlegung von Schulen auf die Integration von Kindern mit Behinderung?
Antwort der Außenstelle SenBWF
Keine – siehe auch unter 1.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.09

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic