Mündliche Anfrage von Dorothée Marquardt zum Umgang mit Trinkwasser in bezirklichen Gebäuden gestellt am 24. April 2024
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
1. Welche Maßnahmen unternimmt und plant das Bezirksamt, um den Trinkwasserverbrauch in den bezirklichen Gebäuden, insbesondere bei der Toilettenspülung, die häufig nicht mit einer Wassersparfunktion ausgestattet ist, zu reduzieren?
Spülkästen mit 6 L Wasser und Mengenautomatik sind heute Stand der Technik und werden vom Hochbauservice so vorgesehen. Dazu gehört auch das passende, auf diese Spülmengen ausgerichtete WC-Becken. Zu wenig Wasser im Spülvorgang verursacht verstärkt Verstopfungen im Rohrleitungssystem. Daher ist eine weitere Reduzierung der Spülwassermenge nicht anzuraten bzw. verursacht erhöhte Wartungs- und Reparaturkosten.
Weiterhin werden Wasserspararmaturen an den Waschbecken, insbesondere Selbstschlussarmaturen bzw. Automatikarmaturen und an den Duschen, zum Beispiel in Sporthallen vorgesehen. Hierbei ist die Sicherstellung der Trinkwasserqualität in unseren Liegenschaften unabdingbar. Deshalb sind auch teilweise zusätzliche automatische Hygienespüleinrichtungen notwendig.
2. Welche Kosten entstehen dem Bezirk jährlich aus dem Trinkwasserverbrauch in den bezirklichen Gebäuden?
Die Kosten für den Trinkwasserverbrauch in den bezirklichen Gebäuden betrugen im Jahr 2023 insgesamt 1.335.579,00 EUR. Darin sind sowohl die Kosten für Frischwasser als auch für das Schmutzwasser enthalten.
3. Wie viel Prozent der Toiletten in bezirklichen Gebäuden sind mit einer Wassersparfunktion ausgestattet?
Hierzu gibt es keine Statistik. Schätzungsweise besitzen 90% aller Toiletten Wassersparfunktionen. Frau Marquardt: Dafür, dass das 90% sein sollen, muss ich mich dann fragen, wie erklären Sie sich den Stand der Armaturen und Mengenautomatik hier im Haus? Da rauscht das Wasser nur so durch und inwieweit sehen Sie weitere Einsparpotenziale durch die Nachrüstung dieser entsprechenden Wassersparautomatiken? Vielen Dank.
zu Nachfrage 1:
Zwei Aspekte: Einmal hat dieses Haus bereits eine lange Geschichte und die Geschichte ist so lang, dass das Haus marode an allen Ecken und Enden ist und in den nächsten Jahren auch eine grundhafte Sanierung bevorsteht. Das heißt, hier werden insbesondere Maßnahmen ausgeführt, die im Rahmen der Sanierung nicht zurück gebaut werden müssen und wir machen hier bauliche Unterhaltung in dem Maße, wie es der Betriebsfähigkeit des Gebäudes dient. Das Zweite ist: Wir partizipieren hin und wieder von Fördermitteln, werden dabei unterstützt und es gibt eine sehr enge und gut etablierte Zusammenarbeit zwischen dem Klimareferat und u.a. dem Hochbauservice, der für die Toilettenreparaturen und Spülungen verantwortlich ist. Sofern es Möglichkeiten des Fördermitteleinsatzes gibt, machen wir sozusagen alles möglich, was irgendwo möglich zu machen ist.
Das, was uns üblicherweise zur Verfügung steht außerhalb einer grundhaften Sanierung, wo ja dann in Größenordnungen Investitionsmittel zur Verfügung stehen, sind Mittel der baulichen Unterhaltung und die sind derart knapp bemessen, dass wir gerade noch so und irgendwie die Betriebsfähigkeit unserer Gebäude aufrechterhalten. Ich rede nicht von Substanzerhalt, ich rede nicht von Abbau eines Sanierungsrückstaus, ich rede von der Erhaltung der Betriebsfähigkeit mit den aller notwendigsten Maßnahmen der Bauunterhaltung.
Diese Mittel geben wir zu 100% aus, sowohl im schulischen als auch im nicht-schulischen Bereich und mehr Geld ist nicht da. Also insofern in Kürze, bei einer großen grundhaften Sanierung kann man ganz viel machen, wenn Förderprogramme zur Verfügung stehen, kann man auch viel machen. Wenn das gebäudebezogen ausfällt, kann man sehr wenig bis nichts machen und dann vielleicht nicht die Dinge, die an manchen Stellen ökologisch wünschenswert sind, sondern nur Dinge, die dazu führen, dass wir Gebäude nicht schließen.
Herr Heihsel: Vor dem Hintergrund der grundhaften Sanierung, die im Rathaus ansteht: Inwiefern macht es dann Sinn, dass wir die neuen Türen in den Fluren jetzt eingebaut haben und auch unten, wo der Pförtner ist, quasi das komplett umgestaltet haben?
zu Nachfrage 2: Ich habe ja gerade erläutert, dass wir nur Dinge machen, die wir im Rahmen der grundhaften Sanierung nicht zurück bauen müssen. Das heißt, diese Raumänderungen und Einbauten, die erfolgt sind, werden im Rahmen der Sanierung nicht zurück gebaut, sonst wäre diese Investition völlig unwirtschaftlich gewesen. Anders verhält es sich dann zum Beispiel mit der ehemaligen Kantine im obersten Stockwerk, die sozusagen ihrem ursprünglichen Zweck wieder zuzuführen, indem wir dort in Größenordnungen Mittel einsetzen, das wäre nicht wirtschaftlich, weil, das müsste dann im Rahmen der Sanierung auch angegangen werden. Herr Heise: Nachdem Sie, Herr Hehmke, gerade die grundständige Sanierung dieses Hauses mehrfach angesprochen hatten, gibt es denn da mittlerweile nach den mehrfachen Verschiebungen jetzt eine Finanzierungszusage seitens der Landesebene oder warten wir weiterhin?
zu Nachfrage 3: Also wir sind in der Investitionsplanung ich glaube schon seit dem letzten Jahr mit einer ersten Rate im Jahr 2027. Ich hoffe, dass diese Rate da bestehen bleibt. Wir haben auch mit anderen angemeldeten Investitionsmaßnahmen die Erfahrung in den letzten Jahren gemacht, dass Investitionsraten auch vom Senat nach hinten verschoben worden sind, d.h., die müssen nicht in der Jahresscheibe bleiben, aber für dieses Gebäude halten wir es für zwingend notwendig und unabdingbar, dass die Rate da bleibt, wo sie ist, die Beginnrate und wir dann auch zügig die Sanierung vorbereiten und umsetzen.