Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 22 der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) aus der 7. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 22. Februar 2007 und Antwort (Drucksache 16/20045)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:

1. Wie beurteilt der Senat den vom Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag zum Ver-bot von virtuellen und realen Gewaltspielen?

Zu 1.: Der Gesetzesantrag Bayerns ist mit der Stimme Berlins in die Fachausschüsse des Bundesrates überwie-sen worden. Das zeigt – und das ist auch Meinung des Senats -, dass dieser Antrag einer intensiven fachlichen Beratung bedarf. Da sich Bund und Länder auf eine ge-meinsame Evaluation des Jugendschutzgesetzes verstän-digt haben und die Ergebnisse zum Thema Computerspie-le im Herbst dieses Jahres erwartet werden, irritiert die Eile Bayerns ebenso wie der noch weniger vorbereitete Vorstoß der Bundesministerin mit dem Jugendminister des Landes Nordrhein-Westfalen. In beiden Initiativen gibt es begrüßenswerte Vorschläge, wie z.B. die Indizie-rung von Computerspielen zu verschärfen. Bayern wählt dafür die Negativ-Definition “ Eine Verrohung liegt bei Spielprogrammen auch dann vor, wenn die Begehung von Verbrechen keine nachteilige Wirkung auf den Erfolg des Spiels hat“. Die Bundesministerin will Spiele verbieten, bei denen die Gewalt positiv sanktioniert wird, beispiels-weise durch Erreichen eines höheren Levels.

Es bedürfen noch einige Sachverhalte der Klärung. Deshalb plädiert der Senat auch dafür, die Evaluation abzuwarten. Auf der Basis gesicherter Erkenntnisse – was wirkt wie – können sicherlich bessere Entscheidungen getroffen werden.

2. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass aktive und wirksame Prävention von Jugendgewalt nicht über Verbote realisiert wird, und wenn ja, welche alternativen Maßnahmen gedenkt der Senat in dieser wichtigen Frage zu initiieren?

Zu 2.: In der durch den tragischen Amoklauf von Emsdetten und der mit dem darauf folgenden Gesetzesan-trag Bayerns im Bundesrat angefachten Diskussion wird leider häufig vergessen, dass die sog. Killerspiele bereits verboten sind, nämlich durch § 131 des Strafgesetzbuches und durch das Jugendschutzgesetz. Inwieweit diese ge-setzlichen Vorschriften – einschließlich ihres Vollzuges – ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche bieten oder ob sie der Novellierung bedürfen, wird die oben ge-nannte Evaluation ergeben. Im Übrigen verhindern Ver-bote in keinem Lebensbereich ungewünschtes Verhalten, werden jedoch überall eingesetzt, da sie die Häufigkeit normalerweise beeinflussen.

Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass in Bezug auf Jugendgewalt einer aktiven Prävention der Vorzug vor Restriktionen zu geben ist. Dazu gehören aus meiner Sicht das Aufzeigen von Verhaltensgrenzen und das „Vorleben“ gewaltfreien Verhaltens durch uns Erwachsene.

Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus vor einem Jahr einen Bericht über Maßnahmen zum Jugendmedienschutz in Berlin zur Kenntnisnahme übermittelt (vgl. Drucksache 15/4748). Die vom Senat bereits ergriffenen und weiterzuführenden Maßnahmen sind darin ausführlich beschrieben.

Ich verweise weiterhin auf die Antwort der Kleinen Anfrage Nr. 16/10262 des Abgeordneten Mirco Dragows-ki vom 6. Februar 2007.

Berlin, den 26. Februar 2007

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner

Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

(Eingang bei Abgeordnetenhaus am 01. März 2007)