DS/1627/IV Mündliche Anfrage

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In welcher Form hat sich das Bezirksamt bislang für die Einführung von Tempo 30 in der Ebertystraße, wie von der BVV am 29.8.2012 (DS/0274/IV) beschlossen, eingesetzt?

Zuständig ist in diesem Fall die VLB.
Der BVV-Beschluss wurde daher, wie in allen vergleichbaren Fällen, durch die Leitung der Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport, direkt an den zuständigen Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Stellungnahme und Umsetzung geleitet.

2. Warum wurde der BVV nicht, wie im Beschluss gefordert, bis Ende 2012 berichtet?

Da dem Bezirksamt kein entsprechender Rücklauf vorlag, war ein entsprechender Bericht bisher nicht möglich. Allerdings berichtet die Untere Straßenverkehrsbehörde regelmäßig im UVGI-Ausschuss.

3. Wie ist der Sachstand in den anderen Fällen, in denen das Bezirksamt aufgefordert wurde, sich für die Einführung von Tempo 30 auf Friedrichshain-Kreuzberger Straßen einzusetzen, nämlich DS/0340/IV Tempo 30 vor der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße vom 27.11.2012, DS/1092/IV Tempo 30 ganztägig auf der Boxhagener Straße vom 18.3.2014, DS/1104/IV Tempo 30 und ein Zebrastreifen für die Thielenbrücke vom 18.3.2014, DS/1147/IV Tempo 30 ganztägig auf Wühlisch- und Kopernikusstraße vom 29.4.2014?

DS/0340/IV:
Hinsichtlich der DS 0340 wurde entschieden, vor der Ritterstr. 78 und 33 jeweils Gehwegvorstreckungen mit Mittelinsel herzustellen. Im April 2013 wurde die Anordnung bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde beantragt. Im Rahmen des Verfahrens wurden noch Untersuchungen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt (Veränderung der Parkstände, etc.), welche aber nur zum Nachteil der Kinder geführt hätten. Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde wird die Gehwegvorstreckungen mit Mittelinsel kurzfristig anordnen. Die Vorlage des Bezirksamtes wurde mit Beschluss vom 18.09.2013 zur Kenntnis genommen.

DS/1091 und 1147/IV :
Hinsichtlich der DS 1091 „Tempo 30 ganztägig auf der Boxhagener Straße“, 1104 und 1147 besteht die Zuständigkeit der VLB. Die BVV-Beschlüsse wurden daher, wie in allen vergleichbaren Fällen, durch die Leitung der Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport, direkt an den zuständigen Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Umsetzung geleitet.
Auch in diesen Fällen steht die Antwort der VLB bzw. des Staatssekretärs aus.

DS/1104/IV:
Bei der DS/1104/IV „Tempo 30 und ein Zebrastreifen für die Thielenbrücke“ ist der aktuelle Sachstand so, dass die VLB eine Mittelinsel als Querungshilfe favorisiert. Hier besteht noch ein fachlicher Austausch der Prüfgruppe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Straßenverkehrsbehörde, der noch nicht abgeschlossen ist.

Die Fachbereiche Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes und Straßen des Straßenund Grünflächenamtes können keine Termine zu beabsichtigten Anordnungen oder Umsetzung von Maßnahmen im Einzelnen benennen. Die Untere Straßenverkehrsbehörde berichtet im UVGI-Ausschuss regelmäßig auch aus den
Sitzungen mit der VLB. Die VLB hat aufgrund der aktuellen Situation bisher so gut wie keine Beantwortungen zu den gestellten Anfragen an die Bezirksämter übersandt.

Nachfrage:

1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Bezirksamtes in diesen Fällen ergriffen, um den Forderungen der BVV gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt Nachdruck zu verleihen und einer möglichen Verschleppung bzw. Nichtbearbeitung
dieser Anliegen entgegen zu wirken.

Wenn die Umsetzung von Beschlüssen der BVV in der Zuständigkeit der VLB liegt, hat das
Bezirksamt nur einen geringen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Erledigung.
Dieser geringe Einfluss kann dann ausgeübt werden, wenn die VLB mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde kommuniziert. Dann ist es möglich, kompetent und fundiert zu argumentieren.

Das ist aber bei der Umsetzung von BVV-Beschlüssen eher selten der Fall.
Das hat dazu geführt, dass ich mich auch öffentlich im Tagesspiegel geäußert habe und –
relativ frustriert – die Kommunikationsbereitschaft der VLB heftig kritisiert habe. Der Tagesspiegel hat das dann am 29.12.2012 auch berichtet.

Diese Frustration ist auch ein Ergebnis vieler Schreiben aus den Jahren 2013 und 2014 und Gespräche, die auch auf politischer Ebene zum Thema geführt wurden. Grundsätzlich vertritt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass für Angelegenheiten in ihrer Zuständigkeit das Abgeordnetenhaus zuständig ist. Auch mein Bemühen, die VLB in den UVGI-Ausschuss einzuladen ist gescheitert. Nach der ersten Zusage wurde dann der Besuch wieder abgesagt, was mich wirklich geärgert hat.

2. Was gedenkt das Bezirksamt in Zukunft zu unternehmen, damit die Forderungen der
BVV zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen nicht sang- und klanglos in den Schubladen
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verschwinden?

Wie schon zu Nachfrage 1 ausgeführt, sind die Möglichkeiten des Bezirksamtes diesbezüglich begrenzt. Natürlich werde ich in meinem Bemühen nicht nachlassen, doch besteht nach wie vor die Auffassung, dass für politische Angelegenheiten, die in der verkehrsfachlichen Zuständigkeit des Landes liegen, nicht die BVV sondern das Abgeordnetenhaus zuständig ist.

Solange sich an dieser Auffassung nichts ändert, werden vermutlich auch meine Amtshilfeersuchen unbearbeitet bleiben. Allerdings ist im Sommer vergangenen Jahres die beklagenswerte personelle Unterbesetzung der VLB auch öffentliches Thema gewesen. Senator Geisel hat kürzlich öffentlich mitgeteilt, dass die VLB um 8 Stellen aufgestockt wird. Vielleicht hilft das in der Zukunft, dass verkehrsfachliche Amtshilfeersuchen des Bezirks eine Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.03.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Werner Heck

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