DS/2063/III
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Teil I:
Wir fordern das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg auf, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und diese trauen, in Kontakt zu treten, um Folgendes zu erheben:
1. ob diese Glaubensgemeinschaft sich vor einer Trauung den standesamtlichen Trauschein vorlegen lässt;
2. ob es eine Registrierung der zur Trauung befugten Personen gibt;
3. wie eine solche Befugnis/Trauungserlaubnis (Regelwerk) von Seiten der Glaubensgemeinschaft vonstattengeht;
4. ob ein Register über die Trauungen geführt wird.
Teil II:
Wir fordern das Bezirksamt des Weiteren auf, eine Vereinheitlichung des Verfahrens von Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften zu erwirken.
Begründung:
Wie wir vor einigen Monaten erfahren haben, („Spiegel“-Recherche zur Trauung einer Minderjährigen/ Brautgeld und etc.) kommt es immer mal wieder zu Trauungen, die die Kriterien des Bundesrepublikanischen Rechts nicht erfüllen. Die christlichen Kirchen lassen sich vor der Eheschließung den standesamtlichen Trauschein vorlegen. Einige Moscheen tun dies ebenfalls. Sie gehen sicher, dass die Einhaltung des Bundesrepublikanischen Rechts gewährleistet ist. Die Spiegelrecherche brachte im Einzelfall wieder ans Licht, dass es eben nicht die Regel ist. Eine trauende Person war nur für einige Wochen auf Durchreise und traute auch Minderjährige.
Religionsfreiheit ist uns heilig. Wir denken, dass eine Eheschließung nach einer standesamtlichen Trauung jedem erdenklich religiösem Gusto folgen kann. Sie unterliegt damit jedoch dem Primat des Bundesrepublikanischen Rechts und sichert auch die Folgerechte für die Eheleute, insbesondere die der Frauen. Eine Vorlage der standesamtlichen Urkunde sollte daher Grundlage einer jeden religiösen Eheschließung sein.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.01.11
B’90/Die Grünen
Antragstellerin: Christine Hauser-Jabs