Leistungsfähigkeit der Arbeitsvermittlung, der Qualifizierung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rechtskreis des Sozialgesetzbuch
DS/1513/III Antrag Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass bei der zu erwartenden Aufgaben- bzw. Verantwortungstrennung zwischen den bisherigen Jobcenter-Trägern Bezirk und Arbeitsagentur folgende Anforderungen gewährleistet werden: 1. Die Bewertung von Anträgen auf Stellenförderung im Öffentlichen Beschäftigungssektor bzw. von Beschäftigungsmaßnahmen durch