In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche erneut über Unregelmäßigkeiten beim zahnärztlichen Nachtnotfalldienst am Klinikum Friedrichshain.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind in die Antworten einbezogen.

1. Kann die Senatsverwaltung die Ein- und Ausgaben beziffern, die das Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH im Zusammenhang mit der Trägerschaft für den zahnärztlichen Nacht-Notfalldienst am Krankenhaus Friedrichshain in der Zeit vom 1.07.2006 bis zum 30.06.2008 erzielt hat?

2. Falls Einnahmen und Ausgaben erfolgten, wo finden sich diese in den Jahresabschlüssen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH?

3. Kann die Senatsverwaltung rückwirkend feststellen auf welche Höhe sich die Honorarforderungen des zahnärztlichen Nachtnotfalldienstes im Vivantes Klinikum Friedrichshain gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin von 1.07.2006 bis 30.06.2008 beliefen?

4. Existiert über die Verwendung dieser Honorarzahlungen bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH eine Abrechnung? Wenn ja, wer hat diese erstellt und für welchen Zeitraum?

Zu 1. bis 4.: Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH als Trägerin des Klinikums im Friedrichshain hat für den zahnärztlichen Nachtnotfalldienst am Standort Friedrichshain in der Zeit vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2008 keine Abrechnung gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorgenommen. Die im Rahmen der zahnärztlichen Notfallversorgung zur Nachtzeit erbrachten Leistungen wurden seit 1999 allein von Herrn Dr. M. abgerechnet und von der KassenzahnärztlicheVereinigung (KZV) vergütet. Dementsprechend erfolgte keine Ausweisung in den Vivantes Jahresabschlüssen.

5. Im Falle der Erstellung einer Abrechnung, durch wen wurde sie geprüft? Falls keine Abrechnung erstellt wurde, bitte begründen, warum dies nicht erfolgt ist.

Zu 5.: Wegen der Ermächtigung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung mit dem zahnärztlichen Nachtnotfalldienst am Klinikum Friedrichshain gab es einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht. Der Rechtsstreit wurde am 16.07.2008 mit übereinstimmenden Erklärungen der Parteien zur Erledigung in der Hauptsache beendet. Während der Dauer des Verfahrens hat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH die Auffassung vertreten, dass keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines dritten Zahnarztes gegen die Ermächtigung eingetreten sei und die Ermächtigung damit nicht mehr bestand. Aus diesem Grunde erfolgte keine Abrechnung und Prüfung durch die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH.

6. Ist der Senatsverwaltung bekannt, ob die aus den Honorarabrechnungen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin erbrachten Leistungen des zahnärztlichen Nacht-Notfalldienstes im Vivantes Klinikum-Friedrichshain auf ein Konto der Vivantes GmbH überwiesen wurden?

Zu 6.: Das Geld ist auf ein Konto gezahlt worden, über das Herr Dr. M. verfügungsbefugt war.

7. Ist dem Senat bekannt, ob es eine interne Verrechnung zwischen dem Kontoinhaber, Herrn Dr. M. und der Vivantes GmbH gegeben hat?

Zu 7.: Es hat keine interne Verrechnung zwischen Herrn Dr. M. und der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH gegeben.

8. Kann die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH Rückforderungsansprüche geltend machen da, wie aus dem Prüfbericht über die Abrechnung des zahnärztlichen Nacht-Notfalldienstes vom 28.07.2008 hervorgeht, die Honorarmittel auf ein nicht der Vivantes GmbH zugehöriges Konto überwiesen wurden?

Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufsicht über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin. Im Rahmen dessen wurde eine aufsichtsrechtliche Prüfung zur Abrechnung des zahnärztlichen Nachtnotfalldienstes am Vivantes Klinikum Friedrichshain bei der KZV Berlin durchgeführt. Der genannte Prüfbericht vom 28.07.2008 betrifft die Honorarabrechnungen und ergab die Feststellung, dass das Honorar seit 1999 auf das von Herrn Dr. M. benannte Konto mit ihm als Empfänger überwiesen wird. Die Frage nach möglichen Rückforderungsansprüchen der Vivantes GmbH wird durch die Prüfung nicht berührt.

Berlin, den 12. März 2009

In Vertretung

Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz