In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche erneut über Tuberkulosefälle in Berliner AsylbewerberInnenheimen.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. In welchem Zeitraum nach Aufnahme eines/r Asylbewerbers/in in eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin erfolgt eine Vorstellung in der zuständigen Tuberkulose Fürsorgestelle (TuFü)?

Zu 1.: Seit dem 1. Januar 2009 werden gemäß der „Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst“ vom 11. Dezember 2007 (GVBl. Nr. 33 v. 22. Dezember 2007, Seite 675 f.) die Aufgaben der Tuberkulose-Fürsorge und Schirmbildstelle unter der Bezeichnung „Zentrum für tuberkulosekranke und – ge-fährdete Menschen“ für alle Bezirke von dem Bezirk Lichtenberg von Berlin wahrgenommen. Ab dem 1. April 2009 bietet dieses Zentrum montags, dienstags und mittwochs Untersuchungstermine für jeweils 10 bis 12 Personen an. Bislang fanden diese Termine immer nur an einem Tag pro Woche statt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass auch weiterhin jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber unverzüglich, d.h. zum nächstmöglichen Termin vorgestellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Nr. 3 der Kleinen Anfrage Drucksache 16/ 12 755 verwiesen.

2. Welche seuchenhygienischen Maßnahmen werden in den Berliner Einrichtungen für AsylberwerberInnen durchgeführt, wenn ein/e BewohnerIn nachweislich an Tbc erkrankt ist?

Zu 2.: Eine nachgewiesene Tuberkulose löst eine fallbezogene Umgebungsuntersuchung (UU) je nach Diagnosenummer auf Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) aus.

3. Wie und durch wen wird die Nachsorge der an Tbc erkrankten und behandelten AsylbewerberInnen sicher gestellt?

Zu 3.: Die Weiterbetreuung bzw. weitere medizinisch notwendige Maßnahmen erfolgen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, auch Fachambulanzen, in Zusammenarbeit mit dem Tuberkulosezentrum Lichtenberg.

4. Wie viele erkrankte Flüchtlinge nehmen eine Sozialamtssprechstunde in Anspruch, und wie viele Flüchtlinge erhalten eine medizinische Versorgung/ Diagnostik? (Bitte konkrete Zahlen von 2008 angeben)

Zu 4.: Die bis zum 31. Dezember 2008 zuständigen Tuberkulosezentren Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg von Berlin haben jeweils für ihre Gebietszuständigkeit alle gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) untersuchten Personen statistisch erfasst. Wie viele Flüchtlinge sich darunter befanden, wurde dagegen nicht differenziert ausgewiesen.

5. Welche Möglichkeiten einer ärztlichen Konsultation gibt es für AsylbewerberInnen außerhalb der monatlich stattfindenden Vorsprachen in der Leistungsstelle?

Zu 5.: Die Leistungsempfänger/innen sind entweder über die Ausgabe entsprechender Krankenscheine oder Versichertenkarten einer frei gewählten Krankenkasse jederzeit in der Lage, eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen.

6. In welchen Sprachen steht den AsylbewerberInnen Informationsmaterial über Ärzte/innen, die die Sprache des Herkunftsstaates beherrschen sowie über Angebote gesundheitlicher Hilfen zur Verfügung?

Zu 6.: Entsprechendes Informationsmaterial (Merkblätter) steht im Tuberkulosezentrum Lichtenberg derzeit in 15 Sprachen (deutsch, albanisch, arabisch, französisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, serbokroatisch, spanisch, tschechisch, türkisch, vietna-mesisch und ungarisch) zur Verfügung. Herausgeber ist auch das DZK. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZLA) verfügen über eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die die jeweilige Landessprache sprechen, und erteilen auf Nachfrage die erbetenen Auskünfte.

Berlin, den 12. März 2009

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales