In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche über Tuberkulosefälle in Berliner AsylbewerberInnenheimen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Trifft es zu, dass im Wohnheim für AsylantragstellerInnen in der Motardstraße (Berlin-Spandau) Fälle von Tuberkulose aufgetreten sind?
Zu 1.: Ja.
1.a) Wenn ja, wie viele Menschen waren wann daran erkrankt?
2. In wie viel Fällen handelt es sich
a. um eine geschlossene Tuberkulose
b. eine offene Tuberkulose?
Zu 1.a und 2.: Die Anzahl der an Tuberkulose erkrankten Personen im Wohnheim Motardstraße beläuft sich auf:
Aktiven Tuberkulosen | 2006 | 2007 | 2008 (bis 26.11.08) |
Geschlossene aktive Tuberkulosen | 2 | 1 | 3 |
Offene Tuberkulosen | 5 | 1 | 2 |
3. Werden vor der Aufnahme der Menschen in das Heim Untersuchungen vorgenommen, um eine Tuberkulose und/oder andere Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten auszuschließen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.: Bei Aufnahme in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin – Motardstraße wird stets eine Vorstellung in der Tuberkulose Fürsorgestelle (TuFü) Tempelhof-Schöneberg veranlasst. Die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung wird von der TuFü, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und dem WH überprüft. Bei positivem Befund oder Verdacht auf Tuberkulose werden unverzüglich die erforderlichen medizinischen Maßnahmen eingeleitet.
4. Wie viele kranke Flüchtlinge nehmen eine Sozialamtssprechstunde in Anspruch, und wie viele Flüchtlinge erhalten eine medizinische Versorgung/Diagnostik?
Zu 4.: Die Gelegenheit zur Rücksprache ist aufgrund der monatlich stattfindenden Vorsprachen in der Leistungsstelle gegeben. Kranke Leistungsempfänger werden bei diesen Vorsprachen von Familienangehörigen vertreten oder bitten ggf. um Terminverschiebung. Alle Asylbewerber erhalten im Falle einer Erkrankung medizinische Versorgung. Krankenscheine werden bei der Erstvorsprache ausgegeben, danach jeweils zum Quartalsbeginn.
5. Wie werden die AsylantragstellerInnen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Versorgung informiert?
Zu 5.: Jede nach Berlin verteilte Asylbewerberin sowie jeder nach Berlin verteilte Asylbewerber wird vom Sozialdienst des LAGeSo – entsprechend Richtlinie 2003/9/EG Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern – persönlich unter Hinzuziehung einer Sprachmittlerin/eines Sprachmittlers u.a. über die Versorgung im Krankheitsfall informiert. Außerdem werden von dort schriftliche Informationen u.a. über medizinische Versorgung und ggf. eine Liste der die Sprache des Herkunftsstaates beherrschenden Ärztinnen und Ärzte in Berlin ausgegeben.
Berlin, den 19. Dezember 2008
In Vertretung
Kerstin Liebich
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales