DS/1255/III
Mündliche Anfrage
1. Welche Grundlagen wendet das Jobcenter bei der Überprüfung von Betriebskosten- und Mieterhöhungsverlangen an?
Rechtsgrundlage für die Übernahme von Betriebskostenabrechnungen bildet § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und die hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII (AV-Wohnen) vom 10.02.2009 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
2. Wieso übernimmt das Jobcenter falsche Betriebskostenabrechnungen ohne jede Überprüfung auf Richtigkeit?
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass vom Jobcenter Betriebskostenabrechnungen ohne jegliche Überprüfung übernommen werden. Im Gegenteil, gem. der AV Wohnen Nr. 3.3. Abs.1 und 2 ist das JobCenter sogar dazu verpflichtet, im Rahmen der Angemessenheitsprüfung die vom Vermieter gemachten Angaben auf Plausibilität zu prüfen.
Ist eine Betriebskostenabrechnung offenbar unrichtig, wird diese vom Jobcenter nicht übernommen. Der Hilfeempfänger wird in diesem Fall dazu aufgefordert, gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch zu erheben und eine neue Betriebskostenabrechnung zu verlangen.
Während zwischen dem Hilfeempfänger und seinem Vermieter eine privatrechtliche Beziehung besteht, gibt es keine rechtliche Beziehung zwischen dem JobCenter und dem Vermieter. Darüber hinaus ist die direkte Kontaktaufnahme des Jobcenters mit dem Vermieter aus datenschutzrechtlichen Aspekten nicht zulässig.
Der Hilfeempfänger ist also selbst gefordert, sich (ggf. mit Unterstützung oder nach einer Beratung z. B. durch den Mieterverein, Sozialberatung) mit dem Vermieter direkt auseinanderzusetzen. Betriebskostenerhöhungen, die dazu führen, dass die KdU (Kosten der Unterkunft) nicht mehr angemessen sind, werden vorübergehend ohne Aufforderung zur Kostensenkung übernommen. Dies begründet sich durch Nr. 4 Absatz 3 AV Wohnen (Überprüfung der Richtwerte in 2009)
3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Kritik des Rechnungshofes auf die Verschwendung von Steuergeldern auf Grund falscher Betriebskostenabrechnungen?
Als Ergebnis der Kritik des Rechnungshofes von Berlin aus dem Jahr 2007 basierend auf einer Überprüfung im Jahr 2006 wurde zwischenzeitlich eine interne Berechnungshilfe für die Mitarbeiter des JobCenters eingeführt.
Nachfrage:
4. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen bzw. gegenüber dem Jobcenter vertreten, damit in Zukunft eine Übernahme falscher Betriebskostenabrechnungen nicht vorkommt?
Das Bezirksamt hat sich in Erfüllung des Auftrags der BVV (DS/0182/III) für die Schaffung einer Anlaufstelle für Kunden des JobCenters für Fragen im Bereich Mietprobleme / KdU und Betriebskostenabrechnung eingesetzt. Mit der Jobassistenz wurde vereinbart, diese Thematik in das Angebot der Sozialberatung zu integrieren. Die entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme wird in Kürze dem BA vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen Knut Mildner- Spindler
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic
Bündnis ’90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.04.09