DS/2027/III
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt durch Augenscheinnahme zu prüfen, in welchem Umfang die Nutzungszeiten der Sportanlagen durch die Sportvereine eingehalten werden. Außerdem sollte geklärt werden, ab wie vielen Personen ein Training auf den Sportplätzen stattfinden kann (vor allem im Winterhalbjahr).
Begründung:
In einigen anderen Bezirken ist es schon gängige Praxis, dass solche Prüfungen auf den Sportanlagen durchgeführt werden. Es ist bekannt, dass Sportvereine mehr Nutzungszeiten beantragen, als sie tatsächlich brauchen. Eine Überprüfung der Nutzungszeiten dient auch der Feststellung der optimalen Auslastung der Sportanlagen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 07.12.10
B’90/Die Grünen
Antragstellerin: Jutta Schmidt – Stanojevic