DS/0188/V Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres auf eine Klärung hinzuwirken, welche Aufgaben im Rahmen des E-Government Gesetz Berlin (EGovG Bln) auch weiterhin durch die Bezirksverwaltung erbracht werden sollen und welche zukünftig durch das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) erbracht werden.
Im IKT-Lenkungsrat soll das Bezirksamt klären, welche Fachverfahren zukünftig gemäß § 25 EGovG Bln wie standardisiert werden und wie die gemäß § 10 EGovG Bln durchzuführende Prozessoptimierung stattfinden soll.
Des Weiteren soll das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass die gemeinsame „Geschäftsstelle Geschäftsprozessmanagement“ der Berliner Bezirke ihre Koordinierungsfunktion zwischen den Bezirken wahrnimmt und bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes die bezirklichen Interessen vertritt.
Die Ausschreibung der bezirklichen Prozess- und Digitalisierungsmanager*innen soll zeitnah im Jahr 2017 aus den Mitteln des Nachtragshaushalts 2017 erfolgen.
Über die Fortschritte bei der Umsetzung des EGovG Bln ist dem Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung und IT regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Es besteht Unsicherheit in den Bezirken bezüglich der Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Landes Berlin. Die koordinierende Funktion der Senatsinnenverwaltung, des IKT-Lenkungsrates und der Geschäftsstelle Geschäftsprozessmanagement wird dringend benötigt, um auf bezirklicher Ebene die notwendigen Umsetzungsschritte einleiten zu können. Die Besetzung der von SenFin zugesagten Stellen im Bezirk ist ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des EGovG Bln.
Antragsteller*in: Tobias Wolf
Bündnis 90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.03.2017