DS/1920/IV Mündliche Anfrage

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abtlg. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass die Verkehrsanordnung in der
Wrangelstraße auf Höhe der Nürtingen-Grundschule nahe des Mariannenplatzes zuletzt
mehrfach hin und her wechselte (erst Tempo-30-Zone, dann Tempo-10-Zone,
nun keine Zone mehr, stattdessen Tempo 10)?

Die Überschrift ihrer Mündlichen Anfrage weist auf ein Missverständnis hin: die Untere Straßenverkehrsbehörde ist nicht Teil der Legislative, sondern ein Teil der Exekutive, d.h. sie unterliegt der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung unseres Rechtsstaats. Demgemäß sind Entscheidungen der Behörde nur von rechtlichen und fachlichen Erwägungen getragen.

Insofern setzt sie als Behörde keine eigene Politik, sondern ist bemüht, Anliegen im Rahmen der geltenden Gesetze in fachlich vertretbares Verwaltungshandeln umzusetzen.
Die Wrangelstraße ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Auf einer Versammlung der Elternvertretung der Nürtingen-Grundschule hat das Bezirksamt, vertreten durch Herrn Panhoff und durch mich, zugesagt, Wünsche nach verkehrssichernden Maßnahmen zu prüfen. Im Ergebnis wurde am 26.08.2013 der Bereich vor der Schule zum sicheren Wechsel zwischen Spielplatz und Schule/Hort, durch den Bau von Vorstreckungen und durch Einzelausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h auf einer Länge von ca. 145 m gesichert.

Ich sehe auch diese Maßnahme als Teil der Schulwegsicherung und unterstütze jede fachlich vertretbare Maßnahme, die zu mehr Sicherheit für die Schulkinder führt. Insofern sind die ca. 145 m Tempo 10 in einer Tempo 30 Zone durchaus zweckmäßig.

2. Wie logisch ist es, dass die Tempo-10-Anordnung rund 50 Meter vor dem Zebrastreifen
vor der Nürtingen-Grundschule endet, so dass Fahrzeuge auf dem Weg zum Zebrastreifen wieder beschleunigen?

Die teilnehmenden Eltern und die Untere Straßenverkehrsbehörde waren sich einig, dass es vor allem um den genannten Straßenbereich geht, der einen besonderen Schutz erfahren muss. Durch die Anordnung von Tempo 10 ist das geschehen und kann das auch fachlich begründet werden. Das finde ich durchaus logisch. Unlogisch wird es, eine sinnvolle Geschwindigkeitsbeschränkung ohne fachlichen Grund zu erweitern.

3. Warum ist für den Vorplatz der Markthalle Neun eine Tempo-20-Zone und keine
Spielstraßeals verkehrsberuhigte Zone geplant (vgl. DS/0399/IV), obwohl hier (1) die
Außenbereiche der Markthalle regelmäßig mit Hunderten Menschen so überlaufen
sind, dass die Fahrbahn (!) zum Sitzen auf dem Boden genutzt wird, (2) die verkehrsberuhigte Zone als Spielstraße rund um den Lausitzer Platz nur etwa hundert
Meter entfernt endet und einfach erweitert werden könnte, (3) mit der genannten
Drucksache ein eine verkehrsberuhigte Zone von der BVV beschlossen wurde und
(4) ein für eine Spielstraße notwendiger Umbau vor der Markthalle sowieso geplant
ist?

Für diesen Bereich ist die verkehrliche Prüfung noch nicht abgeschlossen, weil derzeit noch mehrere Interventionsansätze in der Diskussion sind. Für die Verkehrsplanung ist der Fachbereich (FB) Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes fachlich zuständig, der zur Beantwortung der Fragestellung nachfolgende Stellungnahme übermittelt hat:

„Die Forderung der Anwohner des westlichen Wrangelkiezes / Lausitzer Platz an das Bezirksamt, bauliche Lösungen für die Verkehrsprobleme zu schaffen, beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Straßenbereiche vor der Markhalle IX. Vor allem sollten die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr an den Straßenkreuzungen deutlich
verbessert, die Gehwege für den Fußverkehr freigehalten und mehr Stellplätze für den Radverkehr geschaffen werden.

Die Gestaltung der Straßenräume in der Pückler – und Eisenbahnstraße sollten durch Schaffung von neuen Straßenbaumstandorten zu Lasten von KFZ-Stellplätzen aufgewertet werden. Für die Markthalle sollte ein möglichst reibungsloser Liefer- und Kundenverkehr durchgesetzt werden. Um diese Forderungen finanzieren zu können, müssen die vorhanden Straßenräume weitestgehend in ihrem Bestand erhalten bleiben.

Ein Umbau der Verkehrsfläche vor der Markthalle als verkehrsberuhigten Bereich, wäre mit den vorhandenen Finanzmitteln nicht möglich gewesen.
Wir halten die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit Beibehaltung der vorhandenen Straßenquerschnitte vor der Markthalle aus wirtschaftlicher und straßenbaulicher Sicht für deutlich effizienter, weil mit solch einer Maßnahme auch besser auf die verkehrliche Belange bei weiteren Nutzungsänderungen im Markthallenbetrieb reagiert werden kann.“

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.10.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Christian Honnens

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