Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20. April 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2007) und Antwort (Drucksache 16/10678)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Trifft es zu, dass die Schülerclubs zum 1.7.2007 an die Bezirke abgeschichtet werden sollen, aus welchen Gründen und wie wurden die Bezirke, die Schulen und die Träger der Schülerclubs darüber informiert?

Zu 1.: Die Änderung der Förderzuständigkeit für Ein-richtungen und Projekte mit bezirklichem Wirkungskreis ist in der Fortsetzung des Jugendfreizeitstättenberichtes (Drs. 15/4585) als strukturelle Perspektive benannt und begründet worden.

Bereits in der „Vorlage zur Beschlussfassung über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2004/2005 (Haushaltsgesetz 2004/2005 – HG 2004/2005) Kapitel 1042 Titel 68490 DKLB-Mittel – Evaluierung, Zahlungseingänge und Umsetzung der Mittel – rote Nr. 2017 – wurde festgestellt: „Einrichtungen und Angebote, die eindeutig einen örtli-chen Bezug und einen regionalen Wirkungskreis haben, werden erneut in Zusammenarbeit mit den Bezirken überprüft, da nach der Verabschiedung des AG KJHG und der vorangegangenen AZG-Änderung Jugendprojekte mit örtlichem Wirkungskreis in die Zuständigkeit der Bezirksämter abgeschichtet worden sind.“

Die geplante Änderung der Förderzuständigkeit wird in enger Abstimmung mit den Jugendämtern besprochen und geplant. Ebenso ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) an diesem Prozess beteiligt. Mit allen Bezirken fanden Gesprächstermine unter Beteiligung der DKJS und der jeweiligen Träger statt, in denen die Arbeit der Schülerclubs und die künftigen Zuständigkeiten besprochen wurden. Die Änderung der Förderzuständigkeit erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Die zwischenzeit-lich angestrebte Umsetzung dieses Vorhabens zum 01.07.2007 kann aus organisatorischen Gründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Die Notwendigkeit der Änderung der Förderzuständigkeit ist hiervon unberührt.

2. Wie viele und welche Schülerclubs werden derzeit von der Kinder- und Jugendstiftung mit welchen Volumen finanziert (bitte nach Bezirken getrennt angeben)?

Zu 2.: Zurzeit gibt es 33 Schülerclubs (von 21 Trä-gern), die aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie Ber-lin (DKLB) über die DKJS gefördert werden. Davon sind 21 Einrichtungen an Grundschulen und 12 an Oberschu-len angesiedelt. Im Einzelnen werden folgende Schülerclubs (SC) über die DKJS finanziert:


Bezirk Mitte
SC an der Jüdischen Oberschule (Träger: RAA Berlin):
27.600 EURO
Bezirk Pankow
SC Grotte an der Gustave-Eiffel-OS (Casa Jugend Kreativ e.V.)
40.000 EURO
SC „An der Marie“ an der 4. GS an der Marie (GFAJ e.V.)
43.460 EURO
SC an der Kurt-Schwitters-OS (RAA Berlin)
35.700 EURO
SC „Kunterbunt“ an der 6. GS Unter den Bäumen (FiPP e.V.)
38.966 EURO
SC an der Heinz-Brandt-OS (RAA Berlin)
33.200 EURO
SC an der Picasso-GS (FiPP e.V.)
40.739 EURO
SC „Spielunke“ bei der GS Franz-Buchholz (Bürger Pankow e.V.)
27.098 EURO
SC an der GS im Hasengrund (FiPP e.V.)
36.446 EURO
SC an der GS am Kollwitzplatz (Junge Humanisten e.V.)
5.113 EURO
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
SC „Spieloase“ an der Pettenkofer-GS (Kinder von nebenan e.V.)
38.347 EURO
SC „Break“ an der Lina-Morgenstern-OS (NBH Urbanstraße e.V.)
61.611 EURO
SC an der an der E.O. Plauen-GS (RAA Berlin)
32.300 EURO
SC „Up to Date“ an der Hector-Petersen-OS (RAA Berlin)
22.120 EURO
Bezirk Spandau
SC „Schülerhaus” an der Heinrich-Hertz-OS (SKN Casa e.V.)
48.573 EURO
SC „downtown“ an der Wilhelm-Leuschner-OS (BDP)
42.182 EURO
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
SC „Hebel-Club“ Johann-Peter-Hebel-GS (Hebel-Club e.V.)
19.173 EURO
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
SC „Move it“ an der Mühlenau-GS (NBH Wannseebahn e.V.)
37.836 EURO
SC Steglitz an der Max-von-Laue-OS (Ev. Jugendhilfeverein e.V.)
37.631 EURO
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
SC „Oase“ an der Uckermark-Barnim-GS (NBH Schöneberg e.V.)
63.911 EURO
Bezirk Neukölln
SC an der Franz-Schubert-GS (elele Nachbarschaftsverein e.V.)
57.776 EURO
Bezirk Treptow-Köpenick
SC „Freizeitoase“ an der 4. Sonnenblumen-GS (Schutzhülle e.V.)
8.876 EURO
SC „Rabenhaus“ an der 5. Amtsfeld-GS Köpenick (Rabenhaus e.V.)
32.467 EURO
SC an der 3. GS Am Heidekampgraben (FiPP e.V.)
37.515 EURO
SC an der Amelia-Erhart-OS (Verband für sozialkulturelle Arbeit e.V.)
30.000 EURO
Bezirk Lichtenberg
SC „Lichtpunkt“ an der Hermann-Gmeiner-GS (Kiezspinne FAS e.V.)
26.434 EURO
SC an der Alexander-Puschkin-OS (RAA Berlin)
37.900 EURO
SC „Die Feldmarkmäuse“ an der Feldmark-GS (Kietz f. Kids e.V.)
22.810 EURO
SC „Cool Kids“ an der GS im Grünen (Kietz f. Kids e.V.)
45.724 EURO
Bezirk Reinickendorf
SC an der Hannah-Höch-GS (Förderverein der H.-H.-GS e.V.)
15.331 EURO
Bezirk Marzahn-Hellersdorf
SC an der 27. GS an der Geißenweise (FiPP e.V.)
34.079 EURO
SC „Jugendetage“ an der Caspar-David-Friedrich-OS Förderband e.V.)
41.926 EURO
SC 32. Kiekemal-GS (Verein zur Förderung der Kiekemal-GS e.V.)
15.338 EURO

3. Wie wurde der gesamtstädtische und bezirkliche Bedarf an Schülerclubs ermittelt, und entspricht die An-zahl und Verteilung der bestehenden Schülerclubs dem ermittelten Bedarf?

Zu 3.: Die Schülerclubs in und im Umfeld von Berli-ner Schulen entstanden Anfang der neunziger Jahre im Rahmen des Programms „Jugend mit Zukunft“ als Mo-dellförderung in Zusammenarbeit mit der DKJS. Für die Auswahl der Standorte der modellhaften Erprobung des Konzeptes „Schülerclubs“ konnten nicht allein objektive, statistisch nachvollziehbare, Bedarfslagen ausschlagge-bend sein. Gerade zu Beginn der Modellphase, als die Kooperation von Schule und Jugendarbeit vielfach noch am Anfang stand, war die Bereitschaft der Partner vor Ort für die Einrichtung von Schülerclubs ausschlaggebend. Die Änderung der Förderzuständigkeit wird im Sinne einer sozialräumlichen Jugendhilfe den Abgleich mit den Bedarfslagen in den Bezirken unterstützen.

4. Welchen Stellenwert und welche Rolle räumt der Senat den Schülerclubs, auch in Zusammenhang mit an-deren Angeboten wie z.B. Schulstationen, im Rahmen der Schulentwicklung ein?

Zu 4.: Schülerclubs sind Jugendfreizeiteinrichtungen in und im Umfeld von Schulen, die Angebote der schul-bezogenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII machen (vgl. Fortsetzung des Jugendfreizeitstättenberichtes, Drs. 15/4585, S.29). Ziel der Schülerclubs ist die Förderung von Selbstorganisation, Partizipation, respektvollen sozia-len Beziehungen und friedlicher Konfliktlösung unter Einbeziehung sozialer, integrativer und interkultureller Lernmethoden. Das Kooperationsmodell Schülerclub hat sich hinsichtlich der Wirksamkeit für eine neue Lernkul-tur bewährt. Die Angebote der Schülerclubs richten sich, im Unterschied von Angeboten der Jugendsozialarbeit wie beispielsweise Schulstationen, an alle Schüler/innen einer Schule und öffnen sich häufig auch für Kinder und Jugendliche des Schulumfeldes.

5. Wie und wann werden die Finanzmittel an die Be-zirke übertragen, in welcher Höhe an die einzelnen Bezir-ke, und werden die Schülerclubs dennoch weiterhin über die Kinder- und Jugendstiftung finanziert?

Zu 5.: Die Änderung der Förderzuständigkeit und die Entscheidung über die Form der Finanzierung erfolgt zum nächstmöglichen Termin nach Klärung der organisatori-schen Rahmenbedingungen.

6. Wie wird die Finanzierung der Schülerclubs über das Jahr 2007 hinaus sichergestellt?

Zu 6.: Die zur Weiterführung der Schülerclubs erfor-derlichen Finanzmittel wurden durch die für Jugend zu-ständige Senatsverwaltung in das Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2008/2009 eingebracht.

Berlin, den 10. Mai 2007

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner

Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2007)