Mündliche Anfrage gestellt von Karl-Heinz Garcia-Bergt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 27. November 2024
Ich frage das Bezirksamt:
- Was ist der aktuelle Stand der Vorbereitung für die wahrscheinliche Neuwahl des Bundestages?
- Was für Einschränkungen wird es für die Bevölkerung des Bezirkes geben?
- Was für Anstrengungen wurden unternommen, um die Defizite, die im von Bezirksamt eingebrachten Konzeptes angesprochen wurden, zu beheben?
Es antwortet Oliver Nöll, Stellvertretender Bezirksbürgermeister, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales
zu 1. Was ist der aktuelle Stand der Vorbereitung für die wahrscheinliche Neuwahl des Bundestages?
Die Vorbereitungen für eine mögliche vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 sind bereits in vollem Gange. In enger Zusammenarbeit mit der Landeswahlleitung sowie dem Kreiswahlleiter und der stellvertretenden Kreiswahlleiterin haben wir bereits wichtige Schritte unternommen.
Erste Vereinbarungen zur Nutzung von Einrichtungen als Wahllokale wurden versandt. Zudem wurde eine Stellenausschreibung zur Gewinnung von Unterstützungskräften veröffentlicht. Der Wahlhelferpool, der ca. 14.000 Ehrenamtliche umfasst, wurde angeschrieben. Die bisherige Resonanz ist sehr positiv.
zu 2. Was für Einschränkungen wird es für die Bevölkerung des Bezirkes geben?
Gemäß den Veröffentlichungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird die Frist für die Briefwahl von sechs auf nur noch zwei Wochen verkürzt. In dieser Zeit wird das Wahlamt seine Sprechzeiten ausweiten. Die Bevölkerung sollte jedoch bei der Beantragung von Briefwahl realistisch die Postlaufzeiten für Hin- und Rücksendung beachten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für die Vorbereitung und Durchführung einer zeitnahen Bundestagswahl wird das Bürgeramt 3 (Frankfurter Allee 35/37) für den Zeitraum von ca. 4 bis 6 Wochen geschlossen. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um die reibungslose Abwicklung der Wahl organisatorisch und logistisch sicherzustellen. Der Schließzeitraum richtet sich nach dem Wahltermin am 23.02.2025. Sollte sich der Wahltermin ändern, wird der Schließzeitraum entsprechend angepasst. In diesem Zeitraum wird es zu einer Reduzierung der verfügbaren Termine kommen, und müssen voraussichtlich etwa 5.000 Termine entfallen.
Wir werden jedoch sicherstellen, dass dringende Anliegen, wie etwa der Verlust eines Ausweises, weiterhin bearbeitet werden. Zusätzlich wird es vor Ort eine umfassende Information über alternative Bürgeramtsstandorte geben. Diese Information schließt eine Unterstützung bei der Terminvereinbarung ein. Dies stellt sicher, dass niemand vor verschlossener Tür steht.
zu 3. Was für Anstrengungen wurden unternommen, um die Defizite, die im von Bezirksamt eingebrachten Konzeptes angesprochen wurden, zu beheben?
Ein ständiges Bezirkswahlamt mit drei Beschäftigten konnte implementiert werden. Damit wurde eine wichtige Grundlage für die Koordination und Organisation der Wahlvorbereitung geschaffen.
Das Bezirksamt hat verschiedene Optionen geprüft, um die räumlichen Anforderungen für das Bezirkswahlamt zu erfüllen. Die Herausforderung liegt dabei in der Bereitstellung von ausreichend großen und sofort nutzbaren Flächen im Gebäudebestand des Bezirksamts. Gleichzeitig unterliegen Anmietungen externer Flächen den Auflagenbeschlüssen Nr. 3 und 4 zum Haushaltsgesetz 2024 des AgH, was die Handlungsspielräume einschränkt.
Für die Bergmannstraße 28 wurden die leerstehenden Flächen im 2. und 3. OG als potenzielle Option identifiziert. Diese könnten langfristig eine Lösung darstellen. Kurzfristig sind jedoch umfangreiche brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich, die aktuell aufgrund fehlender Finanzierung nicht umgesetzt werden können.
Ungeachtet dieser Herausforderungen wird das Bezirksamt alle verfügbaren und kurzfristig nutzbaren Räumlichkeiten für die Wahlvorbereitung und -durchführung bereitstellen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen, um die bestmöglichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Wahl zu schaffen.