SA/194/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. An welcher Schule im Bezirk gibt es „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ (bitte aufgliedern nach Schulform, Jahrgängen sowie Klassenfrequenzen)?











Grundschulen (ab Jg.3) Gruppen Schülerinnen/Schüler
02G16 (Lenau-Grundschule 2 12
02G22 (Jens-Nydahl-Grundschule) 2 22
02G23 (Fichtelgebirge-Grundschule) 1 10
     
Sekundarschulen    
02K01 (Ellen-Key-Schule) 1 6
02K04 (Lina-Morgenstern-Schule) 2 23
02K05 (Schule am Königstor) 2 21
02K10 (Ferdinand-Freiligrath-Schule) 2 22

Anmerkung: Die Zahlen können sich fast täglich ändern z. B. aufgrund von Wegzug, Neuzuweisungen oder Übergang in eine Regelklasse.

2. Welche unterschiedlichen Formen von Angeboten gibt es für diese Zielgruppe (Willkommensklassen, Kleinklassen, Angebote in den Ferien) und auf welcher rechtlichen
Basis beruhen diese jeweils? Worin unterscheiden Sie sich?

Es gibt nur diese eine Form von Lerngruppen mit der offiziellen Bezeichnung „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“. Dabei handelt es sich um temporäre Lerngruppen mit in der Regel bis zu 12 Schülerinnen und Schülern. Sie verstehen sich als Sprachlernklassen, und es gibt keine organisatorischen Unterschiede.

Eingerichtet werden Sie auf der gesetzlichen Grundlage § 15 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG): „Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die die deutsche Sprache so wenig beherrschen, dass sie dem Unterricht nicht ausreichend folgen können und eine Förderung in Regelklassen nicht möglich ist, sollen in besonderen Lerngruppen zusammengefasst werden, in denen auf den Übergang in Regelklassen vorbereitet wird.“

Weitere rechtliche Grundlagen werden im„Leitfaden zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ unter dem Punkt 1.1. aufgeführt.
(http://.www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/foerderung/sprachfoerderung/leitfaden_schulische_integration.pdf)

Im Rahmen einer Ferienschule können Ferienangebote von freien Trägern angeboten werden. (http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/sprachfoerderung/index.html)

3. Welche Lerninhalte werden in diesen Klassen behandelt? Gibt es über den Fokus DaZ
hinausgehende Lernbereiche?

Das Ziel der temporäreren Lerngruppen ist der möglichst schnelle Erwerb der deutschen
Sprache, um den zügigen Übergang in eine Regelklasse zu ermöglichen. Deshalb ist die
Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse vorrangig. Bei der Vermittlung der notwendigen
deutschen Sprachkenntnisse wird an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Sofern möglich wird auf Inhalte der Rahmenpläne einzelner Fächer, z. B. im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Grundwortschatzes, eingegangen. Einige Schüler müssen zunächst alphabetisiert werden. Häufig müssen Arbeits- und Lerntechniken erlernt werden.

Wenn die Schulen es ermöglichen können, werden je nach Lernfortschritt Schülerinnen und Schüler in den Sport-, Musik- und Kunstunterricht der Regelklassen einbezogen.
Im Stadtbezirk gibt es an 02K04, 02K05 und 02K10 Lerngruppen, in denen die Schülerinnen und Schüler auf das „Deutsche Sprachdiplom“ vorbereitet werden. Hier bestehen folgende Verbindlichkeiten:

  • Gesamtstundenzahl: 31 Stunden, davon:
  • 16 Stunden Deutsch als Fremdsprache (Hörverstehen, Sprechen, Lesen, Schreiben)
  • 2 Stunden Mathematik
  • 2 Stunden Geschichte
  • 2 Stunden Englisch
  • und weitere Stunden in Unterrichtsfächern, je nach den schulischen Möglichkeiten (Sport, Musik, ITG, Kunst).

4. Findet diese Beschulung jeweils zusätzlich oder anstatt des Besuchs der Regelklassen
statt?

Es handelt sich um temporäre Lerngruppen, die anstatt des Besuchs der Regelklasse für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr eingerichtet werden. Danach erfolgt der Übergang in eine Regelklasse.

5. Welche Erfahrungen bestehen bislang im Bezirk im Hinblick auf die unterschiedlichen
Altersgruppen, Herkunftsländer, Vorkenntnisse und Verweildauern in den
unterschiedlichen Klassentypen?

Grundlage für die Aufnahme in eine temporäre Lerngruppe ist der festgestellte Förderbedarf in der deutschen Sprache. Außerdem erfolgt eine Orientierung am Alter, da die Lerngruppen sowohl an Grund- als auch an Sekundarschulen geführt werden. Die Lerngruppen sind generell sehr heterogen zusammengesetzt. Es werden Kinder und Jugendliche z.B. aus verschiedenen afrikanischen Ländern, Afghanistan, Indien, Russland, Syrien, Libanon, Bulgarien, Rumänien, Spanien, Polen aufgenommen.

Auch gibt es Kinder und Jugendliche, die noch nie eine Schule besucht haben. Je nach Sprachkenntnissen ist die Verweildauer sehr unterschiedlich. Es gibt Lernende, die bereits nach 3 bis 4 Monaten in eine Regelklasse wechseln können.

6. Inwieweit ist Elternarbeit ein Bestandteil der jeweiligen Konzepte?

Elternarbeit ist Bestandteil des jeweiligen Schulkonzeptes und damit auch die Elternarbeit der temporären Lerngruppen. Exemplarisch seien genannt: Elternabende, Einzelgespräche im Rahmen von Sprechstunden, Kontakte über das Wohnheim, Einladungen zu schulischen
Veranstaltungen.

7. Wie sind die Lehrer*innen fachlich und pädagogisch auf den Einsatz in diesen Lerngruppen vorbereitet?

Es gibt an jeder Schule qualifizierte DaZ-Lehrkräfte und Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren, die zur Beratung zur Verfügung stehen. Der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte erfolgt in der Verantwortung der Schulleitungen. Im Rahmen der regionalen Fortbildung sowie im LISUM BB bieten Multiplikatorinnen gezielte Unterstützungs- und Koordinierungshilfen an. Zum Beispiel wurden im LISUM BB im Jahr 2013 vier Module zum Thema „Alphabetisierung“ aufgelegt. Zwei mal jährlich bietet das LISUM BB
Fortbildungen an (Sprachstandsmessung, Lernportal „Ich will Deutsch lernen“).

Hinsichtlich des gesamtstädtischen Fortbildungsschwerpunktes „Durchgängige Sprachbildung“ gibt es in Kooperation mit dem LISUM BB ein Fortbildungsangebot speziell für die Lehrerinnen und Lehrer dieser Lerngruppen. n Schulen, die auf das DSDI der KMK vorbereiten, haben die Lehrkräfte besondere Schulungen erhalten. Das bisherige Fortbildungsangebot wird erweitert, und zum nächsten Schuljahr wird ein umfassendes Konzept für die Lehrerinnen und Lehrer im Sekundar-Bereich vorliegen.

8. Sind aus Ihrer Sicht ausreichend Weiterbildungsangebote für die interkulturellen
Kompetenzen der Lehrkräfte vorhanden?

Ja.
Zum Beispiel wird für Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren eine einjährige,
berufsbegleitende, zertifizierte Weiterbildung mit Modulen zur interkulturellen Erziehung
angeboten. Weiterhin gibt es eine Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des gesamtstädtischen Fortbildungsschwerpunktes „Durchgängige Sprachbildung“ mit Angebote zu den Schwerpunkten „Mehrsprachigkeit“ und „Umgehen mit Vielfalt“.

Unabhängig davon bietet das Schulpsychologische Beratungszentrum Unterstützung an. Bedarf kann angemeldet werden in folgenden Bereichen: Supervision für pädagogische Fachkräfte, Workshop zur „Interkulturellen Kompetenz“, Workshop zu möglichen Folgen von Traumatisierungen.

9. Wie viele muttersprachliche Lehrer*innen bzw. Sozialarbeiter*innen kommen zum
Einsatz und stehen ausreichend viele solcher Fachkräfte zur Verfügung?

Der Einsatz von Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ist aufgrund der multinationalen Zusammensetzung der Lerngruppen kaum zu realisieren.
Die RAA-Servicestelle Elternpartizipation und Sprachförderung des Jugendamtes bietet seit Januar 2013 in der WIB montags von 10:00 bis 14:00 Uhr Beratung für neu zugewanderte Familien, insbesondere Romafamilien, an. Diese Aufgabe hat Frau Asimovic, die bezirkliche Schulsozialarbeiterin für Sinti und Roma im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit im Bezirk, übernommen. Der Gemeindedolmetscherdienst kann in Anspruch genommen werden.
(http://www.gemeindedolmetschdienst-berlin.de/)

10. (Wo/Wie) Wird mit Freien Trägern und/oder Migranten-Selbstorganisationen kooperiert?

Auf bezirklicher Ebene fand im März 2014 eine 2-tägige Fortbildung der RAA, mit Unterstützung der Roma-Mediatoren, und der Regionalen Fortbildung Friedrichshain-Kreuzberg statt, an der viele Lehrerinnen und Lehrer der Lerngruppen für Neuzugänge teilgenommen haben. Die Erstaufnahme-Clearingstelle (EAC, für unbegleitete Jugendliche) und die Übergangsheime haben Sozialdienste mit muttersprachlichen Beraterinnen und Beratern, mit denen kooperiert wird. Der Verein Südost-EV bietet verschiedene Bildungsprojekte für Jugendliche ab 16 Jahren an. Vgl. auch zu 2 (Ferienschule).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

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