DS/1221/IV Mündliche Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie viele Ferienwohnungen wurden dem Bezirksamt mit Bezug auf das neue Zweckentfremdungsgesetz gemeldet?

2. Wie vielen zweckentfremdeten Wohnungen musste aufgrund der gültigen Rechtsprechung Bestandsschutz eingeräumt?

3. Wie viele umgenutzte Wohnungen – z.B. Ferienwohnungen – konnten durch das neue
Zweckentfremdungsgesetz wieder in dringend benötigten Wohnraum überführt werden?

Nachfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Einstellung des Personals, das den Berliner Bezirken zur Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden
soll?

2. Was unternimmt das Bezirksamt, um trotz der derzeit mangelnden Personalausstattung
das Zweckentfremdungsgesetz durchzusetzen?

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

Bevor ich Ihre Fragen beantworte, will ich vielleicht eine kurze Vorbemerkung machen, ja, eine kurze: Es ist angesichts dessen, dass die Zweckentfremdungs- Verbotsverordnung am 01. Mai in Kraft getreten ist, noch ein sehr früher Zeitpunkt, um die Fragen, die uns alle umtreiben und die ganz berechtigt sind, wirklich schon erschöpfend beantworten zu können. Hinsichtlich ihrer Überschrift haben wir uns auch im Fachausschuss schon darüber unterhalten, wie gelungen dieses Gesetz ist und welches scharfe Schwert es sein wird oder auch nicht und das wird sich dann auch letztlich noch ein Stück mehr bewahrheiten oder in Frage stellen, so wie wir mit der Verordnung Erfahrungen machen und umgehen.

zu Frage 1:
Seit Inkrafttreten am 01.05. d.J. sind bei uns ca. 60 Wohnungen angemeldet worden,
um in den nächsten zwei Jahren Bestandsschutz zu genießen. Das ist relativ wenig und wir stellen uns die Frage, warum das so wenig ist, können sie auch noch nicht erschöpfend beantworten. Wir denken im Moment darüber nach, auch im Sinne von Bürgerfreundlichkeit und auch im Sinne von Steuerung von Arbeitsaufwand, noch einmal öffentlich darauf hinzuweisen, dass da eine Frist läuft.

zu Frage 2:
Aufgrund der im Gesetz verankerten gesetzlichen Regelungen muss Eigentümern, die
vor dem 01. Mai 14 ihre Wohnungen als Ferienwohnung vermietet haben und diese nach dem 01. Mai mit einer Frist von drei Monaten anmelden, ein zweijähriger Bestandsschutz eingeräumt werden. Das erfolgt nach eingehender Prüfung. Es wird dabei zum Beispiel geprüft, ob die Lage in einem Erhaltungsgebiet, die Förderung im Rahmen der sozialen Stadterneuerung oder die Förderung im sozialen Wohnungsbau die Nutzung als Ferienwohnung generell ausgeschlossen hat schon vorher und dort kann dann ein Bestandsschutz nicht gewährt werden und es werden entsprechende Maßnahmen durch das Bezirksamt eingeleitet.

Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, wir haben erst 60 Anzeigen und somit sind auch noch keine Schreiben zur Anerkennung des Bestandsschutzes an die Anmeldenden versandt worden.

zu Frage 3:
Nach Erhebungen des Senats im Zusammenhang mit der Gesetzgebung handelt es
sich berlinweit um ca. 12.000 bis 15.000 Ferienwohnungen, die mittelfristig wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden können, nachdem der zweijährige Bestandsschutz, so es eine Anzeige gab, abgelaufen ist.

zu Nachfrage 1 und 2:
Über die mehr als unbefriedigende Personalausstattung für dieses neue Aufgabengebiet habe ich an verschiedener Stelle, haben die dafür zuständigen Stadträte an verschiedener
Stelle schon berichtet. Sie alle wissen, das Land hat 12 Bezirke, 17 Stellen zugebilligt,
dazu in einem Nachschlag im April noch mal 17 Personalüberhangkräfte, was alles in allem 34 macht. Für Friedrichshain-Kreuzberg kommen davon vier in Anspruch. Die Bezirksstadträte für Bürgerdienste haben gemeinsam beraten, zuletzt am 07. Mai, wie man damit umgeht und haben sich darauf verständigt, den Kollegen von Dassel aus Mitte dabei zu unterstützen, eine regionalisierte oder zentralisierte Aufgabenwahrnehmung in einer Arbeitsgruppe zu machen. Damit ist der Kollege in diesem Monat in sein Bezirksamt gegangen und hat in seinem Bezirksamt bis heute keine Zustimmung gefunden.

Die Frage stellt sich, warum im Bezirksamt Mitte die als pragmatisch angesehene einzig vernünftige Lösung mit den 34 Kräften eine schlagkräftige Arbeitsgruppe aufzustellen, torpediert wird. Was der Kollege Hanke für ein Interesse daran hat, dem Kollegen Müller im Senat Schwierigkeiten zu bereiten mit seiner Zweckentfremdungs-Verbotsverordnung. Alleine das Interesse, dass sich ein Grüner damit vielleicht ein Stück profiliert in Mitte, wäre kein Argument, so einen pragmatischen Weg nicht zu gehen.

Wir haben als Bezirksamt, das ist ja auch unstrittig, unsere Schwierigkeiten mit diesem Weg gehabt, weil wir möchten ein vernünftiges Ordnungsamt …, ein vernünftiges Wohnungsamt haben, was … das Ordnungsamt sowieso … Wir möchten ein vernünftiges Wohnungsamt haben, das seine Aufgaben alleine erfüllen kann. Jetzt müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass der Weg der Zusammenfassung der 34 Kräfte wohl nicht zustande kommen wird. Also haben wir für uns das Stellenbesetzungsverfahren für die vier Stellen in Angriff genommen und werden das so schnell wie möglich umsetzen. Für den Zeitraum der drei Monate, in der die Anzeigenmöglichkeit für die Wahrung des Bestandsschutzes besteht, haben wir eine bezirkliche Überhangkraft eingesetzt,
die die Anzeigen erfasst und soweit bearbeitet und vorbereitet, dass sie dann auch beschieden werden können.
Damit ist glaube ich auch schon die 2. Nachfrage beantwortet worden. Dankeschön.

Frau Jösting:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, verstreicht mit der Antragsfrist auch der Bestandsschutz. Hält das Bezirksamt es vor diesem Hintergrund für richtig, besonders bürgerfreundlich zu sein oder Änderungsbriefe zu schreiben?

zu Nachfrage 3:
Das ist eine Abwägungsfrage. Menschen in die Falle tappen zu lassen oder ihnen
zumindest die Chance zu geben oder wenn man ihnen die Chance auch einer Aufklärung
nicht gibt, dann in eine Auseinandersetzung zu gehen, ob man alles dafür getan hat, dass sozusagen das Rechtsbewusstsein da ist, bevor so eine Frist verstreicht.

Herr Schwarze:
Sie haben auch eben als Ausschlusskriterium für die Genehmigung auch dieser
Übergangsfrist den sozialen Wohnungsbau angesprochen. Habe ich das richtig verstanden, dass der soziale Wohnungsbau generell nicht zulässig ist für die Nutzung von Ferienwohnungen und wenn ja, was wird dann unternommen, wenn so ein Fall festgestellt wird?

zu Nachfrage 4:
Sie haben mich richtig verstanden und wenn die Prüfung zeigt, da Zweckentfremdung
in dem Rahmen ergibt, dass das schon vorher nicht zulässig gewesen ist, wird der Bestandsschutz nicht gewährt und damit wird dem Betreiber angezeigt werden, dass er das nicht als Ferienwohnung nutzen kann. Wenn er das danach weiterhin tut, muss er mit Ordnungswidrigkeiten rechnen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.06.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*innen: Susanne Hellmut, Julian Schwarze

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