DS/0071/IV
Mündliche Anfrage
1. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Einrichtungen und freie Träger die Leistungen aus dem BiTeP erbringen dürfen?
2. Mit welchen Institutionen und Trägern aus Sport, Kultur, Bildung und Lernförderung sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kooperiert das JobCenter bei der Vergabe der Leistungen?
Das JC hat nicht darüber zu entscheiden, wer welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)zu erbringen hat. Vergaben werden entsprechend dem Rundschreiben I Nr. 7 und 9 der Senatsverwaltung in der Gültigkeit bis zum 31.12.2011, den Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung zu Bildung und Teilhabe vom 06.12.2011 in der Gültigkeit ab dem 01.01.2012 sowie von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Trägerlisten organisiert.
3. Können die Eltern und ihre Kinder frei entscheiden, bei welchen Träger oder Verein sie von den Teilhabemöglichkeiten etwa beim Sport Gebrauch machen möchten?
Es besteht in Anlehnung an die Ausführungsvorschriften des Senats eine freie Entscheidungswahl. Die Eltern haben die freie Wahl, bei welchem Verein sie ihr Kind anmelden. Sie haben die Möglichkeit, für die Mitgliedsbeiträge einen Zuschuss von monatlich 10 € beim Jobcenter, Sozialamt oder Amt für Bürgerdienste zu beantragen. Der Zuschuss wird direkt an den Sportverein gezahlt.
Zusatzfragen:
1. Sind Anträge abschlägig beschieden worden, weil die Eltern andere Leistungen für ihre Kinder für sinnvoll erachten als das JobCenter? Wenn ja, mit welchen Begründungen?
Nein.
2. Geben die bisherigen Erfahrungen (ggf. Konflikte) mit der Vergabe der Leistungen Anlass zu einer Überprüfung des Verfahrens? Diese Frage wäre an die Senatsverwaltung zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
Bündnis 90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.01.12
Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk