In den letzten Jahren gab es viele Debatten um das Bauprojekt in der Blücherstraße, bei dem zwei gemeinnützige Träger dringend benötigte soziale Infrastruktur errichten wollen. Eine Anwohner*inneninitiative spricht sich vehement gegen die Pläne aus. Zum besseren Verständnis sollen im Folgenden die verschiedenen Schritte des Planungsprozesses bis zum heutigen Tag genauer erläutert werden. Eine ausführliche Übersicht der Chronik der Abläufe in der BVV finden Sie auch hier.

Seit 2012 ist das Grundstück im Besitz der Blücher Housing GmbH, die zwei gemeinnützigen Vereinen gehört. Zum einen dem gemeinnützigen Träger „Jugendwohnen im Kiez“, der als Jugendhilfeträger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist. Zum anderen dem gemeinnützigen „Verein für Integrative Therapeutische Angebote“ (Vita), der sich u.a. um die Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung, von Senior*innen, Obdachlosen oder Geflüchteten kümmert. Seit Jahren werden immer mehr Wohnungen von sozialen Trägern durch private Vermieter*innen gekündigt, um höhere Mieteinnahmen zu erzielen. Einer der Auswege aus der Abhängigkeit von immer knapper werdenden bezahlbaren Räumlichkeiten, ist der Bau eigener Gebäude. Deshalb wurde den Trägern dieses Grundstück vom Land Berlin verkauft, damit sie dort dringend benötigte soziale Infrastruktur errichten können.

Die Planungen der beiden Träger sehen vor, in der Blücherstraße neuen Wohnraum für ihre Zielgruppen zu schaffen. Beide Träger planen auf dem Grundstück derzeit noch vier Neubauprojekte. Beim Träger „Jugendwohnen im Kiez“ sollen sie für die Bereiche betreute Jugendwohngemeinschaften, Einzelwohnen für Jugendliche sowie einer Kita genutzt werden. Vita will Wohnungen für Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Pflegebedürftige schaffen.

Diskussion der Neubaupläne

Seit Jahren werden die entsprechenden Neubaupläne diskutiert und immer wieder angepasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Anordnung der Baukörper auf dem Grundstück sowie deren Größe. Ein weiterer Streitpunkt war der vorhandene Spielplatz an der Schleiermacherstraße Ecke Fürbringerstraße. Die ursprünglichen Pläne sahen eine Verlegung des Spielplatzes weg von der Straße in den Innenbereich des Gebäudeensembles und eine geringfügige Verkleinerung vor – dies wurde allerdings geändert, nachdem insbesondere die Eltern unter den Anwohner*innen sich dagegen gewandt hatten. Der Spielplatz soll nun in seiner derzeitigen Größe am ursprünglichen Ort erhalten bleiben sowie saniert und in seiner Qualität für die Kinder verbessert werden. Die Fläche einer immer schmaler zulaufenden Spitze des Spielplatzes wird im südlichen Bereich des Spielplatzes hinzugefügt, so dass ein auch für den Spielplatz günstigerer Flächenzuschnitt entsteht.

Im April 2017 wurde ein Einwohner*innenantrag ins Bezirksparlament eingebracht, für den Anwohner*innen in den Monaten zuvor 1.223 gültige Unterschriften gesammelt hatten. Sie wollen, dass die bestehenden Freiflächen und das Gesamtensemble erhalten bleiben. Inwiefern sich diese Forderung mit einer Bebauung vereinbaren lässt, wurde teils kontrovers diskutiert.

Einwohner*innenantrag angenommen

Die Träger hatten bereits im März für zwei Standorte auf dem Gelände Bauanträge eingereicht, wovon einer abgelehnt wurde, da er nicht den ursprünglichen Plänen im Bauvorbescheid entsprach. Im Juni hat die BVV den oben beschriebenen Einwohner*innenantrag mit Ergänzungen beschlossen. Der Antrag forderte in seiner ursprünglichen Form den Erhalt des öffentlichen Spielplatzes, eine den Grünanteil erhaltende, inklusive Planung, sowie die Umsetzung eines Beteiligungsverfahrens mit den Anwohner*innen. Die BVV beschloss diesen Antrag, ergänzt um das Ziel, Wohnraum für betreutes Wohnen auf dem Grundstück zu ermöglichen und die besonderen Bedürfnisse marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Die zahlreichen Debatten im Zuge des Einwohner*innenantrags haben verdeutlicht, dass am Ende mehrere Zielsetzungen gegeneinander abzuwägen sind und nicht allen gleichzeitig voll entsprochen werden kann.

Für die grüne Fraktion im Bezirk bleibt dabei oberste Priorität, dass hier der dringend benötigte Raum für betreute Wohnangebote geschaffen wird, der in den Berliner Innenbezirken immer rasanter verloren geht – insbesondere für Menschen mit besonderem Wohn- und Betreuungsbedarf. Nur an wenigen Orten im Bezirk gibt es noch die Möglichkeit, solche Infrastruktur zu errichten.

Mittlerweile wurden die Kita und ein weiteres Gebäude gemäß dem den Bauherren aus den bestehenden Bauvorbescheiden entstandenen Rechtsanspruch genehmigt. Der Bezirk strebt für die weiteren Gebäude ein Beteiligungsverfahren an, in dem über die Anordnung der weiteren Gebäude, die Ausgestaltung des Nutzungsmixes und die Möglichkeiten, Bedarfe der Nachbarschaft und des Kiezes auf dem Gelände abzudecken, verhandelt werden soll.

BVV Chronik zur Blücherstraße