BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BERLIN
Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg
PRESSEMITTEILUNG vom 15.09.2025, Berlin
Das Bezirksamt hat nach vorheriger Prüfung durch das Wahlamt einen rechtlich zulässigen Beschluss über die Wahlkreiszuschnitte getroffen. Dabei musste die Anzahl der Wahlkreise in Friedrichshain-Kreuzberg aufgrund der landesweiten Vorgaben von sechs auf fünf reduziert werden. Die Bezirksverordnetenversammlung beanstandete den Bezirksamtsbeschluss und ersetzte die Vorlage zur Kenntnisnahme durch einen eigenen Beschluss. Inwiefern die BVV die Entscheidung über den Zuschnitt von Wahlkreisen treffen kann, ist rechtlich nicht geklärt.
Die Verantwortlichkeit zur Festlegung der Wahlkreiszuschnitte lag in der Vergangenheit in Friedrichshain-Kreuzberg und allen anderen Berliner Bezirken ausschließlich beim Bezirksamt. Mit ihrem Beschluss hat die BVV juristisches Neuland betreten und damit die Frage in den Raum gestellt, ob alle Entscheidungen des Bezirksamts rechtsverbindlich durch Entscheidungen der BVV ersetzt werden können.
Zudem ist der Beschluss der BVV vom 08.09.2025 inhaltlich nicht präzise genug, um die Wahlkreise rechtssicher festzulegen. Erforderlich ist eine detaillierte Auflistung der Straßen und Hausnummern pro Wahlkreis, um eine eindeutige Zuordnung der Einwohner*innen sicherzustellen. Dies fehlt im Beschluss der BVV.
Niemand kann jetzt ein Interesse daran haben, dass die Durchführung der Wahlen aufgrund eines Verfahrensfehlers gefährdet wird. Um schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen, haben die grünen BA-Mitglieder – so wie von allen Parteien gefordert – die Bezirksaufsicht angerufen. Folgerichtig wird auch die Grüne Fraktion in der BVV dem Antrag zustimmen, die Bezirksaufsicht anzurufen und eine verbindliche Klärung herbeizuführen. Dieser Aufforderung schließen wir uns ausdrücklich an. Eine rechtssichere Durchführung der Wahl hat für uns höchste Priorität.