DS/0654/III

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin – III. Wahlperiode

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele AntragstellerInnen auf Einbürgerung wurden seit August 2007, trotz erfolgreichem Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, zum Sprachtest geschickt, nun um zusätzlich den Nachweis eines bestandenen schriftlichen Sprachtests zu erbringen?

2. Weshalb werden AntragstellerInnen in Friedrichshain-Kreuzberg – entgegen der berlinweit üblichen Praxis – trotz erfolgtem Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse vor August 2007 zu einem schriftlichen Sprachtest aufgefordert und die Einbürgerungsverfahren in Friedrichshain-Kreuzberg damit unnötig verteuert, verkompliziert und in die Länge gezogen?

3. Liegt eine solche Verzögerung, Verteuerung und Verkomplizierung bei der Einbürgerung in der Absicht des Bezirksamts? Und wenn nein, was tut es dagegen?

Fragestellerin: Kristine Jaath

Fraktion B´90/Die Grünen

Friedrichshain-Kreuzberg, den 11.02.08