Schriftliche Anfrage von Julian Schwarze,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) mit welchem Inhalt wurden für das Eckgrundstück Urbanstraße/Jahnstraße (neben Urbanstraße 51 und Jahnstraße 1-1a) beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Jahnstr. 1: Erteilung einer Baugenehmigung mit Datum vom 15.04.2019 zum Teilabbruch des Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Wohngebäudes zur Schließung der vorhandenen Blockbebauung Hinweis: Im Interesse der Übersichtlichkeit und davon ausgehend, dass hier nur aktuelle Bescheide zu Baumaßnahmen von Interesse sind, wird diese Frage nur hinsichtlich aktueller Bescheide und nicht hinsichtlich aller jemals beantragten und beschiedenen Bauvorhaben beantwortet:

2) Wenn auf dem Eckgrundstück Urbanstraße/Jahnstraße Neubauwohnungen entstehen: handelt es sich um Eigentums- oder Mietwohnungen und wie hoch werden die geplanten Miet- bzw. Kaufpreise sein?

Zu diesen Fragen liegen der Bau- und Wohnungsaufsicht keine Informationen vor.

3) Wer ist Bauherr*in bzw. die Eigentümer*in des geplanten Vorhabens für das Eckgrundstück Urbanstraße/Jahnstraße?

Als Bauherr*in ist die Ascania I S.à.r.L. mit Sitz in Luxenburg angegeben. Angaben zur Grundstückseigentümerin können aus Datenschutzgründen seitens des Stadtentwicklungsamtes nicht erfolgen.

4) Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) mit welchem Inhalt wurden für das Eckgrundstück Gneisenaustraße/Nostitzstraße (vermutlich Gneisenaustraße 103) beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

– Gneisenaustr. 103:

  • Erteilung eines positiven Vorbescheides mit Datum vom 11.02.2019 für den Neubau eines Bürohauses mit Gewerbeanteil
  • Erteilung einer Teilbaugenehmigung mit Datum vom 20.03.2020 für eine Baugrube zum Bauvorhaben Gneisenaustr. 103
  •  Erteilung einer Baugenehmigung mit Datum vom 23.04.2020 für den Neubau eines Bürohauses mit Gewerbeanteil im Erdgeschoss und einem Kellergeschoss
    Hinweis: Im Interesse der Übersichtlichkeit und davon ausgehend, dass hier nur aktuelle Bescheide zu Baumaßnahmen von Interesse sind, wird diese Frage nur hinsichtlich aktueller Bescheide und nicht hinsichtlich aller jemals beantragten und beschiedenen Bauvorhaben beantwortet.

5) Wenn auf dem Eckgrundstück Gneisenaustraße/Nostitzstraße Neubauwohnungen entstehen: handelt es sich um Eigentums- oder Mietwohnungen und wie hoch werden die geplanten Miet- bzw. Kaufpreise sein?

Es sind keine Wohnungen beantragt.

6) Wer ist Bauherr*in bzw. die Eigentümer*in des geplanten Vorhabens für das Eckgrundstück Gneisenaustraße/Nostitzstraße?

Als Bauherr ist Hr. Robert Steinhoff angegeben. Angaben zur Grundstückseigentümerin können aus Datenschutzgründen seitens des Stadtentwicklungsamtes nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

 

PDF zur Drucksache