Initiator*in: Dr. Wolfgang Lenk, B’90/Die Grünen

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt darzustellen, wie es um den Stand der Umsetzung der zehn behindertenpolitischen Leitlinien für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in unserem Bezirk bestellt ist und welche zusätzliche Personalausstattung sowie welche Mittel nötig sind, um die in der Koalitionsvereinbarung gesetzten Ziele realisieren zu können. Es soll geprüft werden, inwiefern in Anbetracht der schwierigen Situationen in Geflüchtetenunterkünften die Leitlinien erweitert werden müssen.

Begründung:
Im Dezember 2018 hat die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in einer Art „Brandbrief“ ihre große Besorgnis über den Stand der Behindertenpolitik in Berlin mitgeteilt. Dass die inklusive Gesellschaft Leitidee der Politik des Senats ist, wie in der Koalitionsvereinbarung und den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbart, kann sie leider nicht feststellen. Sie schrieb: „Die politisch Verantwortlichen statten die Verwaltung unzureichend aus, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wie es in Artikel 11 der Verfassung von Berlin und dem Landesgleichberechtigungsgesetz verankert ist.“ Die Politik setze die eigenen Beschlüsse nicht oder nur sehr zögerlich um. „Dies geht zu Lasten der über 625.000 anerkannten Berliner*innen mit Behinderungen sowie oft auch der älter werdenden Bevölkerung. Kurzum (und vielleicht etwas zu stark verallgemeinert?): Die bisherige Politik kommt bei den Menschen mit Behinderungen nicht an.“
Die vom Senat beschlossene Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enthält 10 Behindertenpolitische Leitlinien, die er bis 2020 umsetzen will. „Dies erreicht er mit seiner derzeitigen Politik keinesfalls. Die in der Konkretisierung der Leitlinien beschlossenen Vorhaben sind überwiegend noch nicht auf den Weg gebracht. Die Behindertenpolitischen Leitlinien werden bis 2020 nicht umgesetzt sein und haben sich schon heute als unzureichendes Instrument für die Verwirklichung der UN-BRK erwiesen“, obwohl der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits 2015 menschenrechtliche Aktionspläne auch auf kommunaler und Landesebene gefordert hatte.

In der Beantwortung des Antrags soll der aktuelle Stand der Umsetzung der 10 Behindertenpolitischen Leitlinien für unseren Bezirk dargestellt, die Ursachen für Verzögerungen (Finanzierungslücken, nicht ausreichende Personalausstattung etc.) klar benannt und Angaben über zielführende Mittelzuweisungen sowie Stellenbesetzungen vorgeschlagen werden. Die Negativprognose der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist als Aufforderung zu verstehen, sich auch in unserem Bezirk den vereinbarten Zielen aus der Koalitionsvereinbarung so weit wie möglich anzunähern.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.05.2020
B’90/Die Grünen
Antragsteller*in: Wolfgang Lenk

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