SA/085/IV
Schriftliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie groß ist die Anzahl der neu zugereisten Kinder und Jugendliche im Bezirk, die auf einen Schulplatz warten?
Derzeit gibt es keine Kinder oder Jugendlichen im Bezirk, die auf einen Schulplatz in einer Klasse für Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse warten.
2. Wie lange müssen neu zugereiste Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse auf einen Schulplatz im Bezirk warten?
In der Regel können Schülerinnen und Schüler, die neu aus dem Ausland zuziehen und nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, ohne Wartezeit mit einem Schulplatz im Bezirk versorgt werden.
3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Schuljahr 2011/12 in Regelklassen integriert?
Im Schuljahr 2011/12 konnten, nach Aussage der Schulen mit Klassen für Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse, insgesamt 43 Schülerinnen und Schüler in eine Regelklasse integriert werden.
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden aus besonderen Lerngruppen entlassen, ohne einen Regelschulplatz zu haben?
In der Regel werden die Schülerinnen und Schüler aus den Klassen für Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse in Regelklassen integriert oder sie verlassen die Klassen für Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse aufgrund eines Wegzuges, z.B. zurück in ihre Heimat.
5. Wie viele der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler sind in Flüchtlingsheimen untergebracht?
Gemäß der Rückfrage in den Schulen mit Klassen für Schüler/innen ohne Deutschkenntnisse leben insgesamt 13 Schülerinnen und Schüler in einem Flüchtlingsheim bzw. in einer Wohngemeinschaft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.
6. Wie viele der untergebrachten Schülerinnen und Schüler in Flüchtlingsheimen sind schulpflichtig?
Die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen, die in einem Flüchtlingsheim leben, ist dem Schulamt nicht bekannt. Über die Kinder und Jugendlichen, die polizeilich angemeldet werden, erhält das Schulamt eine Information des Landeseinwohneramtes und überprüft die Einhaltung der Schulpflicht. Die Kinder und Jugendlichen, die nicht polizeilich gemeldet sind und/oder keinen Aufenthaltstitel verfügen bzw. sich illegal aufhalten, sind nicht in Berlin schulpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.11.12
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Gülten Alagöz