DS/2109/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Landes Berlins erfolgt die Clusterung aller Liegenschaften im Bezirk durch den vom Senat dafür eingerichteten neuen Portfolioausschuss.

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge dieser Clusterung die folgenden Grundstücke für die Daseinsvorsorge – z.B. für Kitas, Spielplätze, Grünflächen oder Erweiterungsbauten für Schulen etc. – gesichert werden können:

· Admiralstraße 14
· Blücherplatz (Grünfläche AGB)
· Kreutziger Straße 22
· Lasdehner Straße 22
· Luckenwalder Straße 7
· Obentrautstraße 31
· Oderstraße 29-31

Begründung:

Das gesamte Berliner Landesvermögen an Immobilien und Grundstücken wird derzeit im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Senats geclustert. Die Bezirke müssen dafür alle ihre Grundstücke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen und künftigen Nutzung prüfen und an den Portfolioausschuss melden. Dabei müssen sie alle Liegenschaften in vier Kategorien einordnen (Fachvermögen, Daseinsvorsorge, Vermarktungsperspektive, Entwicklungsperspektive).

Geeignete Liegenschaften, die in der Kategorie Daseinsvorsorge eingeordnet werden, werden nicht abgegeben und bleiben einer öffentlichen Nutzung vorbehalten. Dies kann z.B. die Schaffung oder Erweiterung von Spielplätzen, sozialer Infrastruktur, Kitas, Schulen oder Grünflächen sein.

Obige Grundstücke sind seitens des Bezirks dahingehend zu prüfen und zu clustern. Die Entscheidungen über die letztendliche Clusterung der Liegenschaften wird im Portfolioausschuss des Landes getroffen, dessen Vorsitz bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen, in Dissensfälle entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Clusterung der betroffenen Liegenschaft.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.03.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*innen: Julian Schwarze, Andreas Weeger

Dateien