DS/2110/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt sich im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg dafür
einzusetzen, dass sich die Beratungsqualität nachhaltig und nachweisbar verbessert.
Hierzu ist die Beratungsqualität als messbares Ziel in die geschäftspolitische Orientierung des Jobcenters zu implementieren.

Zur Umsetzung sind die Mitarbeiter*innen der Jobcenter nachhaltig und kontinuierlich durch geeignetes Personal und Lernzeiten zu unterstützen. Der Einsatz von sogenannten Drittmitteln kann nur auf Basis einer gesicherten professionellen Beratung erfolgen.
Bericht bis zur BVV im April 2016.

Begründung:

Nach Auswertung der Ombudsstelle und des Berichtes im Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste am 14.01.2016 durch Herrn Hilgendag, wurde deutlich, dass der notwendige Veränderungsbedarf in der Haltung der Mitarbeiter*in in den Jobcenter gegenüber den Kunden , bzw. den Bürger und Bürgerinnen im Leis tungsbezug des SGB II, überfällig ist.

Die Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit wurde seit 2012 bundesweit und somit auch im Jobcenter Friedrichshain eingeführt. Die Beratungskonzeption zielt genau auf diese Veränderung der professionellen Beratung im Bereich Integration und Vermittlung ab.

Handlungsprinzipien wie Wertschätzung, Eigenverantwortung, Transparenz, Ressourcenorientierung, Lösungs- und Ergebnisorientierung, Verbindlichkeit und professionelle Distanz sind die Grundlagen der Professionellen Beratung der Bundesagentur der Arbeit Inder Jobcenter. Wie diese Prinzipien im Alltag umgesetzt werden sollen oder umgesetzt werden können, bleibt fraglich, weil in den geschäftspolitischen Zielsetzungen die Beratungsqualität nicht erfasst wird.

Ob im Jobcenter-Friedrichshain überhaupt eine professionelle Beratung angeboten wird, die den nachhaltigen und kundenorientierten Einsatz von Unterstützungsangeboten rechtfertigen würde, ist überhaupt nicht festzustellen.

Um den gesetzlichen Auftrag nach §1 (2)SGB II gerecht zu werden, nämlich die
„…Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können…“ ist eine professionelle Beratung unabdinglich.

Geschäftspolitischen Ziele wie Maßnahmebesetzungen und Integrationen können nur auf Basis einer professionellen Beratung die Würde des Menschen berücksichtigen und damit die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.03.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Norbet Kliesch

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