SA/327/IV Schriftliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Untersuchungen zur Feinstaubbelastung in Schulgebäuden des Bezirks wurden
in den letzten Jahren durchgeführt?
Aktuell wurden keine Untersuchungen durchgeführt. Die letzten Untersuchungen erfolgten im Jahr 2006.
2. Wenn ja- welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
Die Beantwortung der Frage 2 entfällt aufgrund der Beantwortung zu Frage 1.
3. Wenn nein- warum wurde keine Untersuchung durchgeführt?
Für weitere Untersuchungen wurde keine zwingende Notwendigkeit gesehen.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen um die Feinstaubbelastung in den Schulen zu reduzieren?
Zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen an Schulen hat das Schul- und Sportamt bei der Neuausschreibung der Schulreinigung den Focus auf staubbindende Reinigungsverfahren (insbesondere Feucht- und Nasswischen) gelegt, diese ausgeschrieben und vertraglich festgehalten.
5. Inwieweit wurde die Feinstaubbelastung in Schulen bei der Neuausschreibung der
Schulreinigung berücksichtigt?
Die Beantwortung der Frage 5 entfällt aufgrund der Beantwortung zu Frage 4.
6. In welchem Ausmaß wurde die Reinigungsleistung (Frequenz) erhöht um einer
Feinstaubbelastung entgegenzuwirken?
Neben den o. g. Reinigungsverfahren wurden aufgrund von Erfahrungen und Erkenntnissen der letzten Jahre und in Abstimmung mit dem Sachverständigen für das Gebäudereinigungshandwerk, der für die Ausschreibung hinzugezogen wurde, Erweiterungen im Leistungsverzeichnis vorgenommen.
So werden nunmehr die Flure im Erdgeschoss und die Treppen zum 1.OG täglich und damit doppelt so häufig wie bislang gereinigt. Gerade mit dieser Leistungserweiterung soll der Dreckeintrag und damit einhergehende Feinstaubbelastung wirksam reduziert werden.
7. Welche Anweisungen haben die Lehrer*Innen um die Feinstaubbelastung zu reduzieren?
Auf Nachfrage hat uns die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mitgeteilt, dass zum Thema Feinstaub in den Schulen ein Rundschreiben erlassen wurde, das Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Raumluft an Schulen enthält. Das Rundschreiben finden Sie in der Anlage.
8. Inwieweit wird der Leitfaden des Umweltbundesamtes „ Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ von Lehrer*Innen und den Reinigungsfirmen verwendet?
Die Schulreinigung wurde in Anlehnung an die im Leitfaden genannte DIN-Norm ausgeschrieben. Die Reinigungsintervalle konnten aufgrund der Vielzahl der Schulen im Bezirk und deren Individualitäten nicht für jede Schule separat festgelegt werden. Das Leistungsverzeichnis gilt daher für alle Schulen gleichermaßen. Die Mindestreinigungshäufigkeiten in den Schulgebäuden sind der DIN-Norm entnommen. Bei
den Fluren und Treppen bis zum 1. OG wurde der Reinigungsturnus im Zuge der Neuausschreibung wie oben erwähnt gemäß DIN auf tägliche Reinigung angehoben.
Klassenräume werden jeden zweiten Tag gereinigt. Turnhallen inklusive Umkleideräume werden täglich gereinigt. Ebenso verhält es sich bei Sanitär- und Waschbereichen sowie Speiseräumen, Küchen/Lehrküchen sowie die Räumlichkeiten der Freizeitbereiche (Hort).
Die staubbindende Reinigungsmethoden, durch die die Staubkonzentration in Grenzen gehalten wird, sind dabei vertraglich vorgeschrieben. Auch sind die Arbeitsschritte (z. B. Entfernen nicht haftender und haftender Verschmutzung mit vorheriger Grobschmutzentfernung) in den Vergabeunterlagen genau definiert. Darüber hinaus sind die Reinigungsfirmen vertraglich angehalten, umweltfreundliche Produkte bevorzugt zu benutzen.
Grundreinigungen finden einmal jährlich und nach Anforderungen der DIN statt. Die Pflege der unterschiedlichen Bodenbelagsarten ist vertraglich geregelt. Die Reinigungsfirmen sind vertraglich dazu angehalten, auf die Unbedenklichkeit der eingesetzten Reinigungsmittel zu achten.
Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sind in den in den Schulen auszulegenden und in den öffentlich zugänglichen Objektordnern enthalten sein. Die gebundenen Reinigungsfirmen erstellen, wie im genannten Leitfaden empfohlen, die Reinigungspläne.
Die Hygienepläne wiederum werden seitens der Schulen erstellt.
9. Wenn ja -in welchem Umfang?
Die Beantwortung der Frage 9 entfällt aufgrund der Beantwortung zu Frage 8.
10. Wenn nein- warum nicht?
Die Beantwortung der Frage 10 entfällt aufgrund der Beantwortung zu Frage 8.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 14.03.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic