SA/260/IV Schriftliche Anfrage

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche bau- und planungsrechtliche Situation besteht für die Kleingartenanlage „Kolonie am Flughafen e.V.“ zwischen Lilienthal-, Züllichauer, Golßener Str. und Columbiadamm?

Der Standort liegt im Geltungsbereich des Baunutzungsplans Berlin, der für den Bereich „Nichtbaugebiet“ festsetzt. Die Beurteilung von Vorhaben ist in diesem Gebiet daher hach § 35 BauGB vorzunehmen.

2. Welche baulichen Nutzungen sind nach aktuellem Baurecht zulässig (bitte inklusive
möglicher GRZ und GFZ angeben)?

Die Zulässigkeit von Vorhaben ergibt sich aus § 35 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB.

3. Wie stellt sich die eigentumsrechtliche Situation des Grundstückes dar?

Die Flächen sind zwar zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hinzugekommen, jedoch besitzt in diesem Bereich der Bezirk selbst keine Flächen. Nur das Land Berlin – SenStadtUm – ist im Besitz von zwei Flurstücken (siehe Karte). Alles andere ist im Eigentum des Bundes, verwaltet durch die BIMA oder der BIMA selbst.

4. Wie bewertet das Bezirksamt die Möglichkeit, die bisherige kleingärtnerische Nutzung
mittels Festsetzung als Dauerkleingärten in einem Bebauungsplänen zu erreichen?

Mit Veränderung der Bezirksgrenzen am 12.08.2014 mit Wirkung zum 11.09.2014 wurde die Planungshoheit auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übertragen. Somit kann der Bezirk nun im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeiten die Inhalte des Bebauungsplans bestimmen. Gesamtstädtische Interessen dürfen jedoch nicht entgegenstehen.

Es hängt davon ab, was das Nutzungskonzept inhaltlich bestimmt. Im  Bebauungsplanverfahren ist dann zu prüfen, ob sich z.B. neue wettkampfgerechte Sportanlagen und neue Dauerkleingärten ggf. aus Lärmschutzgründen ausschließen könnten. Im Grundsatz können in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB Dauerkleingärten festgesetzt werden.

5. Würden durch die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans Entschädigungsansprüche
gegenüber dem Bezirk entstehen und falls ja, in welcher Höhe?

Da die genauen Inhalte des Bebauungsplan noch völlig unbestimmt sind, kann daher nicht darüber Auskunft gegeben werden, ob Entschädigungsansprüche ggf. entstehen und wie hoch diese eventuell wären.

6. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für das Areal, auf dem sich die Kleingartenanlage befindet?

Bislang verfolgte der Bezirk das Ziel, die bestehenden und vom Bezirk betriebenen Sportanlagen baulich und räumlich zu erweitern. Als eine Möglichkeit wurde auch das Überbauen des Regenrückhaltebeckens sowie eine Teilinanspruchnahme von Kleingartenflächen gesehen; hierzu wurde in der Vergangenheit auch eine Studie erarbeitet. Mit Wegfall des auf dem Tempelhofer Feld geplanten Wasserauffangbeckens („Tempelhof-gesetz“) wird das bestehende Regenrückhaltebecken nun weiterhin als Auffanganlage benötigt solange kein Ersatz gefunden wird.

7. Inwieweit ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Kleingartenkolonie einen Kauf der Kleingartenkolonie plant?

Durch Gespräche mit dem Vorsitzenden der Kleingartenanlage „Kolonie am Flughafen“ sind dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Kaufabsichten der Kleingartenkolonie bekannt.

8. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich des Regenrückhaltebeckens und der
Schaffung von neuen Sportplätzen?

Die Frage nach dem zukünftigen Umgang mit dem Regenwasser auf dem Tempelhofer Feld ist eng mit dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes verknüpft, was neue Überlegungen und Planungen im Hinblick auf das Regenrückhaltebecken zur Folge hat. Die Rechte und Pflichten des Landes Berlin werden in § 5 des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes dargestellt.

Unter die zur Durchführung bestimmter Maßnahmen (Anlage 3) fällt die Aufstellung eines
Entwicklungs- und Pflegeplanes unter Partizipation der Bevölkerung. Das partizipative Verfahren hat am 27.09.2014 begonnen. Innerhalb dieses laufenden Prozesses soll auch die Frage der Regenwassernutzung geklärt werden. Ob das zukünftige Regenwasserkonzept eine ausreichende Dimension zur Entlastung des Regenrückhaltebeckens an der Züllichauer Straße aufweist, stellt sich erst im laufenden Prozess dar.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verfolgt weiterhin das Ziel, die Anzahl seiner Sportflächen zu erhöhen, und wird alle erforderlichen und auch möglichen Vorkehrungen treffen, um die Errichtung von zwei Sportfeldern nebst Sportfunktionsgebäude auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens an der Züllichauer Straße sichern zu können. Da in dem hoch verdichteten Innenstadtbezirk nur wenige Flächen zur Verfügung stehen, muss umso hartnäckiger an der Entwicklung potenziell zur Verfügung stehender Flächen festgehalten werden.

Aktuell geplant ist der Grundflächenerwerb des bereits bestehenden und genutzten Sportplatzes nebst später benötigter öffentlicher Verbindungs- und Zugangsflächen zum derzeitigen Regenrückhaltebecken. Ein erstes Gespräch mit der BIMA hat am 15.10.2014 bereits stattgefunden. Grundsätzlich steht die BIMA einem Erwerb durch den Bezirk positiv gegenüber.

9. Welche Ausweichflächen stehen der Kleingartenkolonie zur Verfügung, wenn auf der
bisherigen Fläche ein Teilbereich für eine Sportfläche genutzt wird?

Bei der Inanspruchnahme von einer Fläche der Kleingärten für den Bau einer Sportfläche sind Ersatzflächen anzubieten. Eine mögliche Ausweichfläche würde es im Bereich der nicht mehr benötigten Tennisplätze geben.

10. Inwieweit finden weitere Gespräche mit der Senatsverwaltung für den Bau einer
Sportfläche statt?

Es findet ein regelmäßiger Austausch mit der Senatsverwaltung zur Erweiterung der Sportflächen in Friedrichshain-Kreuzberg statt. Das letzte Gespräch war am 13.02.2015.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 09.0615
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic, Julian Schwarze

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